Aktion gegen zwei Tiroler Banken
Unzulässige Provisionen: So können Tirolerinnen und Tiroler ihr Geld zurückfordern
Werden Bestandsprovisionen für die Vermittlung von Fonds nicht offengelegt, gelten sie nach Auffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) als unzulässig. Der VKI konnte sich bereits mit mehreren Bankengruppen auf außergerichtliche Lösungen einigen. Nun wird die Sammelaktion für Kundinnen und Kunden weiterer Banken ausgeweitet, darunter auch die BTV und die Hypo Tirol.