Nicht alle haben Anspruch

Mietzinsbeihilfe: Wörgl bleibt bei diskriminierender Praxis, Land „bedauert“ Entscheidung

Für Anträge auf Mietzinsbeihilfe gelten in der Stadtgemeinde Wörgl unterschiedliche Voraussetzungen - wer aus einem Drittstaat kommt, muss seinen Hauptwohnsitz sieben mal so lange in Wörgl haben, wie Menschen, die aus einem EU-Land kommen.
© Theresa Aigner

Drittstaatsangehörige können erst nach 15 Jahren mit Hauptwohnsitz in Wörgl Mietzinsbeihilfe beantragen. Im zuständigen Ausschuss wurde ein neues Modell ausgearbeitet, im Gemeinderat wurde es abgelehnt. Die Stelle für Gleichbehandlung des Landes bedauert diese Entscheidung.

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