Rechtskräftige Entscheidung
Tiroler Justiz stellt über zwei Instanzen fest: Pistenretter sind keine Detektive
Medizinische Versorgung nach Unfällen in Skigebieten steht bei der Pistenrettung im Vordergrund.
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Dass Pistenretter bei Skiunfällen ohne erkennbares Fremdverschulden keine Personalien feststellen müssen, stellte nach einer Klage letztlich das Oberlandesgericht klar.
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