Mit 148 km/h durchs Ortsgebiet: Zwei Autos in Fritzens nach Straßenrennen beschlagnahmt
Zwei Burschen, die sich in Fritzens ein Straßenrennen lieferten, fuhren just in eine Geschwindigkeitskontrolle einer Zivilstreife. Die Folgen sind weitreichend.
Fritzens – Nach einigen hundert Metern war Schluss: Als zwei Probeführerscheinbesitzer am Dienstag in der Austraße in Fritzens zu einem Straßenrennen ansetzten, ahnten sie vermutlich nicht, dass sie längst ins Visier von Zivilpolizisten geraten waren. Diese führten zu dem Zeitpunkt nämlich Geschwindigkeitskontrollen durch und beobachteten so hautnah, wie der 18-Jährige und der 17-Jährige nebeneinander über die Straße rasten.
Der Jüngere wurde mit 148 km/h gemessen, sein Kontrahent war mit ungefähr gleicher Geschwindigkeit in der 50er-Zone unterwegs. Nach Toleranzabzug waren die Burschen damit immer noch um 83 km/h zu schnell und wurden von den Beamten gestoppt. Die Konsequenz ist bitter: Auf Anordnung der Bezirkshauptmannschaft wurden nämlich nicht nur die Führerscheine der beiden jungen Lenker vorläufig einkassiert, sondern auch noch beide Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmt. Eine Anzeige folgt.
Heuer bereits zehn Beschlagnahmungen
Damit steigt die Zahl der beschlagnahmten Fahrzeuge in diesem Jahr bereits auf zehn an, wie die Abteilung Verkehrsrecht im Land auf Anfrage der TT mitteilt. Im Vorjahr wurden in Tirol 33 Fahrzeuge beschlagnahmt, darunter vier Motorräder und ein Lkw. 2024 waren es 35 Fahrzeuge, davon elf Motorräder und ebenfalls ein Lkw.
Die aktuelle Rechtslage sieht vor, dass eine dauerhafte Beschlagnahmung möglich wäre, wenn die Geschwindigkeit um mehr als 60 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 70 km/h im Freiland betragen würde und innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein des betroffenen Lenkers schon einmal entzogen worden ist. Oder wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 80 km/h im Ort oder mehr als 90 km/h im Freiland betrug.
In Tirol kam es laut zuständiger Behörde noch zu keiner dauerhaften Beschlagnahmung und auch zu keiner Versteigerung der Fahrzeuge. (TT)