Kein Royal-Bonus: Marius Borg Høiby scheitert vor dem Obersten Gericht
Auch als Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit bekommt Marius Borg Høiby vor Gericht offenbar keinen Sonderstatus. Der 29-Jährige scheiterte jetzt auch mit seiner letzten Beschwerde – und muss bis zum Urteil weiter im Gefängnis bleiben.
Kein Königshausbonus für Marius Borg Høiby: Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Wie die Zeitung Nettavisen berichtet, hat nun auch die höchste gerichtliche Instanz des Landes seine Beschwerde zurückgewiesen. Der 29-Jährige hatte versucht zu erreichen, die Zeit bis zur Urteilsverkündung nicht im Gefängnis, sondern mit einer elektronischen Fußfessel in seiner Wohnung zu verbringen. Dort wollte Høiby in der Residenz des Kronprinzenpaares bleiben. Doch auch dieser Antrag wurde nun endgültig abgelehnt.
Das Urteil in dem aufsehenerregenden Prozess wird am 15. Juni erwartet. Høiby hatte seinen Wunsch unter anderem damit begründet, dass er im Gefängnis nur begrenzten menschlichen Kontakt habe. Die Richter ließen sich davon allerdings nicht überzeugen.
Seit Februar in Untersuchungshaft
Bereits seit Beginn des Prozesses Anfang Februar sitzt der 29-Jährige in Untersuchungshaft. Hintergrund ist unter anderem ein Verstoß gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin. Schon einen früheren Antrag auf Freilassung hatte das Gericht mit Verweis auf „die Schwere und den Umfang des Falls sowie die hohe Wiederholungsgefahr“ abgelehnt.
Der Prozess gegen Høiby war im März zu Ende gegangen. Insgesamt ist der Norweger in 40 Punkten angeklagt. Ein großer Teil der Vorwürfe bezieht sich auf seine Beziehung zu einer jungen Frau, mit der er seit Herbst 2023 zusammen gewesen sein soll. Høiby gab zu, unter Alkohol- und Kokain-Einfluss gewalttätig gegenüber seiner damaligen Freundin geworden zu sein. Außerdem soll er Gegenstände in ihrer Wohnung zerstört haben.
Vier Vergewaltigungsvorwürfe
Besonders schwer wiegen die Vergewaltigungsvorwürfe gegen den 29-Jährigen. Laut Anklage werden ihm vier Vergewaltigungen zur Last gelegt. Die mutmaßlichen Taten soll Høiby sogar gefilmt haben. Er selbst bestreitet die Vorwürfe weiterhin entschieden.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten. Die Verteidigung plädiert dagegen auf lediglich eineinhalb Jahre Haft. In Bezug auf die Vergewaltigungsanklagen fordern seine Anwälte einen Freispruch. (TT, dpa)
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