Nach Spitzentreffen

Noch immer keine Einigung bei Lohntransparenz: Ministerin setzt Sozialpartnern jetzt Frist

Arbeitsministerin Korinna Schumann drückt aufs Tempo.
© HELMUT FOHRINGER

Wer verdient wie viel? Das soll in Zukunft transparent gemacht werden. Die Zeit drängt. Bis 7. Juni muss Österreich die neue EU-Transparenzrichtlinie umsetzen, doch noch immer gibt es keine Einigung mit den Sozialpartnern und keinen Gesetzesvorschlag. Nach einem Gipfel am Dienstag drückt Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) jetzt aufs Tempo.

Zeitlich wird es jetzt wirklich eng: Am 7. Juni ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie zur Lohntransparenz fällig. Eine Einigung zwischen Regierung, Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt es aber immer noch nicht. Nun setzt SPÖ-Arbeitsministerin Korinna Schumann den Sozialpartnern eine Frist.

Heute hatte sich Schumann in Wien zu einem Gipfelgespräch mit den Spitzen der Sozialpartner getroffen. Mit Wolfgang Katzian (Gewerkschaftsbund), Martha Schultz (Wirtschaftskammer) und Renate Anderl (Arbeiterkammer) wurde der aktuelle Stand der Verhandlungen beraten. Wie berichtet, spießt es sich weiterhin bei dem Thema. In der Vorwoche waren die Verhandlungen dazu abgebrochen worden.

Vorschlag bis nächste Woche verlangt

Eine Lösung der offenen Knackpunkte hat auch heute offenbar nicht gegeben. Auf Anfrage der TT teilte Schumanns Büro mit: „Das Gespräch verlief konstruktiv. Alle Seiten arbeiten weiterhin an einer gemeinsamen Lösung. Es besteht das gemeinsame Ziel, in der kommenden Woche zu einem abgestimmten Ergebnis zu kommen.“

Schumann hat dafür nun eine Frist gesetzt: Sollte bis nächste Woche kein gemeinsamer Vorschlag der Sozialpartner vorliegen, dann „wird sie selbst einen Entwurf vorlegen und in die weitere politische Koordinierung einbringen“.

Im Mittelpunkt standen heute laut der Ministerin die letzten offenen Fragen zur Umsetzung der europäischen Vorgaben für mehr Entgelttransparenz und Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern. Es lägen „in zahlreichen Bereichen tragfähige Ergebnisse und konkrete Kompromissvorschläge vor“. Aber nun drängt die Zeit, betonte Schumann.

Österreich muss die Entgelttransparenzrichtlinie umsetzen. Deshalb werde ich den Gesetzesentwurf vor Ablauf der Umsetzungsfrist in die politische Koordinierung schicken.
Arbeitsminister Korinna Schumann (SPÖ)

Verabschiedet wurden die Vorschriften auf EU-Ebene bereits im Jahr 2023. Schumanns Plan war ursprünglich, im ersten Quartal 2026 einen Entwurf in Begutachtung zu schicken.

Die Gewerkschaft hatte zuletzt eine Blockade seitens der Wirtschaftskammer geortet und drängte auf ein „Ende der Verzögerungstaktik“. Die Kammer warnte hingegen ebenso wie der ÖVP-Wirtschaftsbund und die Industriellenvereinigung (IV) vor überbordender Bürokratie, vor Überregulierung, überschießenden Berichtspflichten und wachsender Rechtsunsicherheit.

Durchschnittsgehälter offenlegen

Die europaweite Richtlinie soll mehr Lohngerechtigkeit bringen sowie zur Schließung der Lohnschere zwischen Frauen und Männern beitragen. Sie gibt beispielsweise vor, dass Arbeitnehmerinnen und -nehmer Auskunft über die durchschnittliche Entgelthöhe für gleiche oder gleichwertige Arbeit – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – bekommen.

Ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen Betriebe künftig Einkommensberichte erstellen. Wird darin ein Lohngefälle von mehr als fünf Prozent festgestellt, das nicht durch objektive und geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden kann, müssen Unternehmen Maßnahmen treffen.

Was sich ändert und was nicht

Wichtig zum Verständnis: Es geht nicht darum, dass künftig jede und jeder in den jeweiligen Berufen gleich viel verdienen muss. Das Ministerium versuchte auch bereits, Bedenken zu entkräften. Viele Elemente der Richtlinie würden auf bereits bestehenden österreichischen Regelungen aufbauen, beispielsweise auf dem Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit sowie auf bestehenden Berichtspflichten.

Unternehmen, die sich einmal ernsthaft mit dem Thema Entgelttransparenz beschäftigt haben, hätten auf Dauer keinen großen Mehraufwand zu befürchten. Große und intransparente Entgeltunterschiede trotz des bestehenden Gleichbehandlungsrechts müssten Unternehmen hingegen hinterfragen und allenfalls Abhilfe schaffen. Und: Das Kollektivvertragssystem werde bei der Umsetzung ausdrücklich berücksichtigt und bleibe zentrales Element der Entgeltgestaltung.