Prozess um Untreue

Wegen Lebensversicherung vor dem Richter: Strache wettert und wehrt sich

Heinz-Christian Strache am Mittwoch am Wiener Landesgericht. Es ist nicht der erste Prozess für den ehemaligen FPÖ-Chef.
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Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache musste sich am Mittwoch vor Gericht verantworten. Er wies alle Vorwürfe zurück und bezeichnete die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft Wien als „hanebüchen, nicht logisch und an den Haaren herbeigezogen“.

Wien – Seit Mittwoch steht Ex-FPÖ-Chef und -Vizekanzler Heinz-Christian Strache wegen der so genannten Causa „Lebensversicherung“ in Wien vor Gericht. Strache wies den gegen ihn und einen Mitangeklagten gerichteten Vorwurf der Untreue bzw. der Bestimmung zur Untreue vehement zurück. Es handle sich um „falsche Anwürfe“.

Berufsrisiko Politiker

Ehe Strache eine ausführliche zusammenfassende Darstellung verlas, hielt er fest, die Verhandlung lasse ihn „nicht kalt“. Er habe „eine gewisse Nervosität“, aber „viel zu sagen“. Dass ihm Untreue unterstellt werde, „ist mir völlig unbegreiflich“. Die FPÖ habe für ihn „eine Pensionsvereinbarung abgeschlossen“. Das sei „Usus“, denn Spitzenpolitiker seien „einem erhöhten Risiko ausgesetzt.“ Wie andere auch habe man ihn „abgesichert“. Am Ende sei der Versicherungsfall schlagend geworden, legte der Ex-FPÖ-Chef dar.

Strache verwies auf Parteiverdienste

Er sei „rund um die Uhr als Parteiobmann quer durch alle neun Bundesländer unterwegs gewesen“, erklärte Strache. 2005 habe er die Partei „bei drei Prozent und fünfeinhalb Millionen Schulden“ übernommen, auf knapp 26 Prozent geführt „und die Bundespartei vor der Insolvenz gerettet“.

Ich hab‘ mir meine Sporen verdient und die Erfolgskurve ist nach oben gegangen.
Heinz-Christian Strache (Ex-FPÖ-Chef)

Das sei nur möglich gewesen, „weil ich und meine Kinder abgesichert waren. Das hat mir die Möglichkeit gegeben, frei und selbstsicher aufzutreten.“ Er bekenne sich „nicht schuldig“. Fragen der Staatsanwaltschaft werde er auf Anraten seiner Verteidigerin nicht beantworten, kündigte Strache an.

Zeuge nahm Strache in Schutz

Befragt wurden auch zwei ehemalige Parteikollegen Straches, die diesem mit zwei Privatdarlehen finanziell unter die Arme griffen. Vor allem der zweite Zeuge – der nach eigenen Angaben seit 25 Jahren mit dem Ex-FPÖ-Chef befreundete Harald Fischl – verteidigte den Angeklagten wortreich und stellte diesen als Opfer der FPÖ-Parteiführung dar, die Strache nach dem Ibiza-Skandal fallen gelassen habe und ihm das Geld aus der Lebensversicherung nicht auszahlen wollte.

Dabei sei auch ohne Zusatzvereinbarung klar gewesen, dass von 2007 an Strache der Begünstigte der Versicherung sein sollte. Dies sei auch bei Managern eine gängige Praxis, so Fischl, der sich als „erfolgreicher Versicherungsmakler“ bezeichnete.

Worum es eigentlich geht

Laut Anklage soll Strache versucht haben, die Versicherungssumme aus einer durch die Wiener FPÖ abgeschlossenen Lebensversicherung zu lukrieren. Die Wiener FPÖ hatte die Versicherung auf Erleben und Ableben 2007 für ihren damaligen Obmann Strache auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen, nachdem es eine solche seit 2001 bereits für seinen Vorgänger Hilmar Kabas gegeben hatte. In die Versicherung einbezahlt wurden 940.000 Euro. Im Falle seines Ablebens hätten Straches Mutter und seine Kinder die Versicherungssumme erhalten. Sollte der Erlebensfall eintreten, war die Partei bezugsberechtigt.

Vereinbarung geändert

Das soll Heinz-Christian Strache laut Anklage am 16. April 2014 geändert und sich selbst als Bezugsberechtigten eingesetzt haben, indem er mit dem damaligen Finanzreferenten der freiheitlichen Wiener Landesgruppe eine Vereinbarung abschloss. In dieser wurde festgehalten, dass die Wiener FPÖ einseitig, endgültig und unwiderruflich auf ihr Anwartschaftsrecht verzichtet und dieses an Strache abtritt. Die Vereinbarung wurde in der Kanzlei von Peter Fichtenbauer, langjähriger FPÖ-Anwalt und einige Zeit auch als Volksanwalt tätig, unterzeichnet, wobei Strache sowohl als Landesparteiobmann als auch als Bezugsberechtigter unterschrieb.

„Hier wurde Parteivermögen verschleudert“

Das gewählte Vorgehen sei „klarerweise verboten. Das war rechtswidrig“ hielt der Ankläger fest. Und weiter: „Hier wurde einseitig Parteivermögen einfach so verschleudert, ganz konkret verschenkt an den Landesparteiobmann, der darauf überhaupt kein Anrecht hat.“ Strache, dessen Funktion als Landesparteiobmann eine ehrenamtliche gewesen sei, habe auch „keine Gegenleistung zugesagt“. Somit hätten Strache und der mitangeklagte ehemalige Landesparteireferent der Wiener FPÖ „größtmöglichen Schaden zugefügt, weil die Partei 940.000 Euro einfach aus der Hand gegeben und dem Erstangeklagten verschenkt hat“.

Erhöhter Geldbedarf laut Staatsanwalt

Der Staatsanwalt verwies darauf, dass Strache im Tatzeitpunkt als Nationalratsabgeordneter bzw. freiheitlicher Klubobmann „eine Spur weniger“ als 16.000 Euro brutto bezogen hätte: „Man kann mit dem ganz gut das Auslangen finden.“ Strache habe aber „einen sehr aufwendigen Lebensstil geführt“ und aufgrund dessen „erhöhten Geldbedarf, um nicht zu sagen Geldprobleme“ gehabt.

Strache erklärte sich am Mittwoch vor Gericht wortreich, befragt wurde er am ersten Verhandlungstag noch nicht.
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Irgendwannn kündigte das Versicherungsunternehmen – eine Liechtensteiner Gesellschaft – den Vertrag einseitig, „weil man keine Politiker und keine politischen Parteien mehr versichern wollte“, wie der Staatsanwalt ausführte. Die geänderten Geschäftspraktiken wurden der FPÖ mitgeteilt, der Wiener Landesgruppe wurden im November 2022 830.450,12 Euro rückerstattet.

Und dann kam Ibiza

Zwischenzeitlich hatte im Mai 2019 die so genannte „Ibiza“-Affäre den zum Vizekanzler aufgestiegenen Strache politisch zu Fall gebracht. Und aus seiner Sicht trat damit der Versicherungsfall aus der Lebensversicherung ein, wie er im Grauen Haus dartat. Nach der Veröffentlichung des Ibiza-Videos, auf dem er „viel Blödsinn geredet, aber nichts Strafbares getan“ habe, sei er „nackert und leer“ da gestanden.

Ich hab‘ zum Glück ein Attentat physisch überlebt.
Heinz-Christian Strache (Ex-FPÖ-Obmann)

Er sei damals „verzweifelt und völlig unvermittelbar“ gewesen, in einem „medialen Sturm“ gestanden und habe sich „gar nicht mehr rausgetraut.“ Insofern habe er die Versicherungssumme als „Auffangnetz“ gesehen, weil er „politisch und privat regelrecht verbrannt“ gewesen sei. Der Erlös aus der Versicherung „hätte natürlich an die Partei gehen sollen“, gab Strache zu Protokoll, wobei er aber deutlich machte, dass er am Ende ihm zufließen hätte sollen.

Der Staatsanwalt verlas in diesem Zusammenhang eine Reihe von Chats, die dokumentierten, dass Strache unmittelbar nach Ausstrahlung des Ibiza-Videos auf den Erlös aus der Versicherung gepocht hatte. Geld sah er aber keines. „Alle kriminellen Bemühungen des Erstangeklagten blieben erfolglos“, fasste der Staatsanwalt zusammen.

FPÖ auch vor Gericht dabei

FPÖ-Anwalt Christoph Völk verteidigte das Recht einer politischen Partei, eine solche Versicherung abzuschließen, um ihren Obmann zu entschädigen. Der Staat dürfe sich hier nicht einmischen. Die zusätzliche Vereinbarung, mit der dann Strache als Bezugsberechtigter eingesetzt wurde, sei aber nicht rechtens gewesen. Die FPÖ hat sich dem Strafverfahren gegen Strache mit einem symbolischen Betrag von 500 Euro angeschlossen. Der Rest wäre eine „zivilrechtliche Angelegenheit“, sagte Völk auf APA-Anfrage.

Im Fall einer Verurteilung hätte Strache ein Strafausmaß von maximal zehn Jahren zu gewärtigen. Für beide Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Bisher wurden vom Gericht sechs Verhandlungstage bis 2. Juli festgelegt, in denen die Frage nach Straches Schuld in dieser Causa geklärt werden soll. (TT, APA)