Brüssel hält Deutschlands Verlängerung der Grenzkontrollen für unzureichend begründet
Seit Herbst 2024 wird an den deutschen Grenzen kontrolliert. In einer Stellungnahme äußert die EU-Kommission nun Zweifel an der Argumentation der Bundesregierung und empfiehlt die schrittweise Einstellung.
Brüssel – Die EU-Kommission hält die erneute Verlängerung der deutschen Grenzkontrollen für nicht ausreichend begründet. In einer Stellungnahme erklärt die Brüssel Behörde, dass die von der Bundesregierung vorgelegten Argumente die derzeitigen Kontrollen an allen deutschen Grenzen nicht überzeugend rechtfertigen.
Kritisiert wird vor allem, dass nicht erklärt werde, warum an jedem einzelnen Grenzabschnitt dieselbe Bedrohungslage bestehen soll. Außerdem fehle eine nachvollziehbare Begründung dafür, warum die Kontrollen gleich um sechs Monate verlängert wurden und nicht für einen kürzeren Zeitraum.
Die deutschen Grenzkontrollen wurden bisher bereits drei Mal verlängert. Zuletzt beschloss die Bundesregierung eine weitere Verlängerung um ein halbes Jahr bis Mitte September 2026.
Brüssel empfiehlt schrittweise Einstellung
Neben Deutschland hatten auch die Niederlande, Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, Norwegen, Slowenien und Schweden wieder Kontrollen an ihren innereuropäischen Grenzen eingeführt. Die EU-Kommission ist nach europäischem Recht verpflichtet, zu solchen Grenzkontrollen eine Stellungnahme abzugeben, wenn sie mehr als ein Jahr andauern.
Die Europäische Kommission schlägt der Bundesrepublik und anderen Mitgliedsländern stattdessen Alternativen vor, um eingeführte Grenzenkontrollen im Schengen-Raum wieder abzubauen. Brüssel empfiehlt, auf die „schrittweise Einstellung und Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten“, wie aus einer Mitteilung hervorgeht.
Es gebe effizientere und wirksamere Möglichkeiten, etwa selektive Polizeikontrollen oder technische Möglichkeiten bei der biometrischen Identifizierung und der Fahrzeugortung. Bis wann Deutschland und die anderen EU-Staaten die innereuropäischen Grenzkontrollen eingestellt haben sollten, konkretisiert die Europäische Kommission nicht.
Laut EU-Kommission gibt es viele Beschwerden
Die EU-Kommission räumt in ihrer Stellungnahme ein, dass es durchaus Gründe für Sorgen um die nationale Sicherheit geben könne und dass Deutschland mit einer schwierigen Migrationslage und einer hohen Zahl an Asylanträgen konfrontiert sei.
Aus den von Deutschland vorgelegten Informationen gehe jedoch nicht klar hervor, wie sich die weltweite Sicherheitslage konkret auf das Land auswirke. Auch bleibe offen, warum gerade an bestimmten Abschnitten der Binnengrenzen wieder Kontrollen eingeführt wurden.
Nach Ansicht der EU-Kommission ist anhand der vorgelegten Angaben zudem nicht nachvollziehbar, wie Grenzkontrollen Sicherheitsrisiken tatsächlich verringern sollen. Das gelte insbesondere für Gewaltverbrechen, die von Personen begangen werden, die sich bereits in Deutschland aufhalten.
Die deutschen Behörden seien zwar bemüht gewesen, die Auswirkungen der Kontrollen abzumildern, bei der EU-Kommission seien aber zahlreiche Beschwerden von Bürgern und Unternehmen eingegangen, heißt es.
Wann die Einführung von Grenzkontrollen berechtigt sind
Nach EU-Recht haben die Mitgliedsstaaten das Recht, ausnahmsweise und vorübergehend stationäre Grenzkontrollen einzuführen, wenn sie mit einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit konfrontiert sind.
Diese Maßnahme müsste aber eine vorübergehende Ausnahme bleiben. Diesbezüglich verweist EU-Migrationskommissar Magnus Brunner auf die Reform des europäischen Asylsystems, die Modernisierungen bei den Grenzkontrollen an den europäischen Außengrenzen sowie den Rückgang bei der irregulären Migration.
Laut Brunner seien die Mitgliedstaaten unter diesen Voraussetzungen in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten. Zuletzt sank die Zahl der Asylanträge in der EU kontinuierlich. Auch bei den irregulären Grenzübertritten in die Europäische Union war laut EU-Grenzschutzbehörde Frontex zuletzt ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen.
Maßnahme in Deutschland schon dreimal verlängert
In Deutschland finden Kontrollen an allen Landesgrenzen bereits seit September 2024 statt. Angeordnet wurden sie von der ehemaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Im Mai vergangenen Jahres hatte Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) die Grenzkontrollen weiter intensiviert. Insgesamt wurden die Grenzkontrollen bereits dreimal verlängert – zuletzt bis Mitte September 2026.
In der Vergangenheit hatte Dobrindt die Kontrollen wiederholt gegen Kritik verteidigt: Sie seien ein Signal für eine veränderte Migrationspolitik und hätten kriminellen Schleuserbanden einen erheblichen Schlag versetzt. Langfristig setzt Dobrindt darauf, dass Reformen im europäischen Migrationssystem funktionieren, um wieder aus Grenzkontrollen auszusteigen.
Zahl der Asylanträge europaweit zurückgegangen
Erst im April hatte das Verwaltungsgericht Koblenz eine Grenzkontrolle für rechtswidrig erklärt. Laut Gericht verstoßen die Grenzkontrollen gegen den Schengener Grenzkodex, weil die beklagte Bundesrepublik Deutschland die Verlängerung der Kontrollen an den deutschen Landesgrenzen nicht ausreichend begründet und dokumentiert habe. Dobrindt hatte daraufhin angekündigt, dass die Bundesregierung gegen das Urteil in Berufung gehen werde.
Eigentlich sind Grenzkontrollen im Schengen-Raum nicht vorgesehen. Dieser umfasst die meisten EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Zahl der Asylanträge in Deutschland war im April im Vergleich zum Vorjahresmonat erstmals zurückgegangen. Die Entwicklung entspricht einem europaweiten Trend.
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