„Geschäftemacherei beenden“

Novelle um Online-Kommentare geplant: Löschen statt klagen

Kommentare von Dritten auf dem eigenen Online-Account führten zuletzt zu Abmahnwellen gegen den Betreiber.
© APA/AFP/Yasuyoshi Chiba

SPÖ legt Gesetzesentwurf vor: Geschäftemacherei um Klagen wegen Online-Postings soll gestoppt werden.

Justizministerin Anna Sporrer und der für Medien zuständige Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) haben einen Gesetzesvorschlag für den Umgang mit beleidigenden Kommentaren auf Social Media und missbräuchlichen Abmahnwellen an die Koalitionspartner ÖVP und NEOS geschickt.

Derzeit ist es so, dass Medieninhaber und Social-Media-User für beleidigende Kommentare Dritter unter ihren Postings verantwortlich gemacht werden können. Wenn jemand klagt, müssen sie die Kosten selbst dann zahlen, wenn sie die betroffenen Inhalte bereits freiwillig und sofort gelöscht haben. Diese bisherige Regelung wurde allerdings für gezielte Abmahnwellen missbraucht.

Betrifft auch jedes Social-Media-Konto

Die Novelle soll die Geschäftemacherei mit Abmahnungen verhindern. Der SPÖ-Gesetzesvorschlag sieht nun eine außergerichtliche Aufforderung vor. Medieninhaber oder Social-Media-User müssen zunächst schriftlich aufgefordert werden, binnen drei Werktagen die beanstandeten Inhalte zu entfernen, deren Verbreitung zu unterbinden oder eine entsprechende Veröffentlichung vorzunehmen. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen und ist der Antrag des Betroffenen berechtigt, trägt der Medieninhaber die Kosten des Gerichtsverfahrens.

ÖVP reagiert verhalten

Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) äußerte Zweifel, ob eine Änderung der Haftungsregeln die Verantwortung dahin verlagert, wo sie tatsächlich liege: „Solange Täter im Schutz der Anonymität agieren können, bleibt jede Reform Stückwerk.“ Die NEOS wiederum hatten selbst eine „rasche Reparatur“ gefordert. „Das Ziel ist, Verantwortung dort anzusiedeln, wo sie tatsächlich liegt“, so Justizsprecherin Sophie Wotschke. Aber jemanden für das Fehlverhalten eines Dritten, von dem diese Person vielleicht gar nichts weiß, mit hohen Kosten zu belangen, „geht völlig an diesem Ziel vorbei“.

„Geschäftemacherei" beenden

"Seitenbetreiber haben eine Verantwortung für die Inhalte, die auf ihrer Seite erscheinen - auch für beleidigende, diffamierende oder Hasskommentare", betonte Babler. Freilich würden Opfer derartiger Postings weiterhin geschützt. Wenn die aktuelle Rechtslage aber für Geschäftemacherei instrumentalisiert wird, müsse das beendet werden.

Justizministerin Sporrer sieht in der Neuregelung "eine ausgewogene Lösung". Wer Inhalte nach Aufforderung rasch entfernt oder berichtigt, soll nicht mit Verfahrenskosten belastet werden, so Sporrer: "Wir erhalten damit den effektiven Rechtsschutz gegen Hass im Netz und schützen gleichzeitig vor allem kleinere Medien und Privatpersonen vor der ungerechtfertigten Ausnützung dieses unverzichtbaren Rechtsbehelfs." Dem Rechtsstaat abträglich sei, wenn Rechtsinstrumente als Geschäftsmodell zur Erzielung von Profit missbraucht werden.

FPÖ „gespannt“ auf Gesetzesentwurf

Die FPÖ gab sich "gespannt" auf den Gesetzesentwurf. Grundsätzlich gehe die Einführung von Vorab-Aufforderungsverfahren vor einer gerichtlichen Antragsstellung für Medieninhaber und Social-Media-Nutzer zur Abstellung der Geschäftemacherei mit Abmahnklagen in die richtige Richtung, findet der freiheitliche Mediensprecher Christian Hafenecker.