Urteil wegen Cyber-Grooming: Pädophiler gab sich auf Instagram als Teenager aus
Ein schwerer Fall von Cyber-Grooming wurde am Mittwoch in Wien verhandelt. Das jüngste Opfer des Angeklagten war erst elf Jahre alt.
Wien – Wegen eines schweren Falls von Cyber-Grooming – das gezielte, auf sexuellen Missbrauch ausgerichtete Manipulieren von unmündigen bzw. minderjährigen Opfern im Internet – ist am Mittwoch in Wien ein 47-Jähriger zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er soll von Mai bis Dezember 2024 drei unmündige Mädchen online kontaktiert, zur Ausführung sexueller Handlungen verleitet und dazu gebracht haben, sich dabei zu filmen bzw. zu fotografieren. Das Bildmaterial wurde dann an ihn übermittelt.
Einweisung erfolgte
Zudem wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beschlossen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann bekannte sich nämlich nur schuldig, bildliches sexualbezogenes Kindesmissbrauchsmaterial besessen zu haben – bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm mehr als 15.000 einschlägige Bilder und Videos gefunden.
Den Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen bestritt er. Auch einen Fall von geschlechtlicher Nötigung – er soll einem Opfer gedroht haben, dessen Reitlehrerin und Familie die Aufnahmen zu schicken – stellte er in Abrede. Er muss nun den Opfern insgesamt 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Opfer zwischen elf und 13
Die von den Übergriffen Betroffenen waren elf bis 13 Jahre alt. Der Beschuldigte soll über Instagram seine Opfer gefunden haben. Dabei soll er sich als 13-jähriges Mädchen namens „Fiona“ ausgegeben haben. Somit erschlich er sich laut Staatsanwältin im Verlauf regelmäßiger Unterhaltungen allmählich das Vertrauen der Opfer, die glaubten, es mit einer Gleichaltrigen zu tun zu haben. Zu mehr als 60 derartigen Angriffen soll es gekommen sein.
Der Mann dürfte auf der sozialen Plattform gezielt nach jungen, unmündigen Mädchen gesucht haben und mit diesen in Kontakt getreten sein, sobald sie einen öffentlichen, allgemein zugänglichen Live-Stream starteten. Jedenfalls beim ersten der drei von der Anklage umfassten Opfer war das der Fall.
Auf den Angeklagten kamen die Ermittler über einen Amazon-Gutschein, den er als Bezahlung für Fotos und Videos seinen Opfern überließ. Im Juli 2025 erfolgte die Festnahme. Bei einer Hausdurchsuchung wurde das angefertigte Material der Mädchen bei dem Beschuldigten gefunden. Das bestritt der 47-Jährige. Ein Sachverständiger für Informatik fand jedoch heraus, dass die Bilder schon viel länger auf einem USB-Stick abgespeichert waren. Die Opfer wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit per Videokonferenz vernommen. Der Angeklagte war bereits dreimal wegen des Besitzes von bildlichem sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial vor Gericht. Gutachter bescheinigten ihm eine „schwere Störung“. (TT, APA)