Mehr Geld für Exkursionen

Wiederkehr fördert Gedenkbesuche von Schulklassen auch in Dachau

Eingang zur KZ-Gedenkstätte Dachau bei München.
© dpa/Iby

Das Bildungsministerium baut den Mobilitätszuschuss für Gedenkstättenbesuche für Schulklassen aus. SchülerInnen bekommen somit mehr Gelegenheit, wichtige Orte der Erinnerung an die Gräuel der Nazizeit zu besuchen. Für Tirol relevant: Es gibt jetzt auch für den Besuch der KZ-Gedenkstätte Dachau bei München eine Förderung.

Ende 2025 hat die Regierung die neue Nationale Strategie gegen Antisemitismus vorgestellt. Darin ist Bildung als wichtige Säue verankert. Der Ausbau des Mobilitätszuschusses sei nun ein weiterer wichtiger Umsetzungsschritt, hieß es am Dienstag aus dem Bildungsministerium.

Bisher wurden nur Besuche der KZ-Gedenkstätten Mauthausen und Gusen sowie der zugehörigen Außenlager-Gedenkstätten Ebensee (alle drei Oberösterreich) und Melk (Niederösterreich) gefördert. Künftig sollen 16 weitere nationale Gedenkstätten und Erinnerungsorte in das Förderprogramm aufgenommen werden. Dazu zählen unter anderem der Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim (OÖ), das ehemalige KZ-Außenlager Guntramsdorf (NÖ) sowie der Gedenk- und Lernort Peršmanhof (Kärnten).

Wiederkehr zu Besuch in Dachau

Darüber hinaus wird auch die KZ-Gedenkstätte Dachau bei München in das Förderprogramm aufgenommen, wie Bildungsminister Christoph Wiederkehr am Dienstag anlässlich eines Besuchs dort bekannt gab. Denn gerade für Schülerinnen und Schüler in Tirol und Vorarlberg liege ein Besuch in Dachau geografisch näher als andere Gedenkorte.

Ansicht der KZ-Gedenkstätte in Dachau/Bayern.
© imago/IPA Photo

„Gerade junge Menschen sollen und müssen die Möglichkeit haben, sich mit diesem Kapitel unserer Geschichte unmittelbar auseinanderzusetzen“, so Wiederkehr bei seinem Besuch in Dachau.

Der Auftrag, niemals zu vergessen, kann nur erfüllt werden, wenn wir Erinnerung lebendig halten, Verantwortung übernehmen und die Lehren der Vergangenheit in die Gegenwart tragen.
Christoph Wiederkehr (NEOS), Bildungsminister

Die Einbeziehung mehrerer Gedenkorte ermögliche es Schulen, die Auseinandersetzung mit der Geschichte verstärkt im regionalen Bezug zu gestalten, heißt es im Ministerium. Auf diesem Weg könnten möglichst viele Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts zumindest einmal eine Gedenkstätte oder einen Erinnerungsort besuchen.

Exkursionen in zwei Schulstufen möglich

Zusätzlich können mehr Klassen Förderungen beantragen: Während mit Beginn des Mobilitätszuschusses im Schuljahr 2023/24 nur Klassen der 8. Schulstufe (4. Klasse Mittelschule oder Gymnasium) förderungsfähig waren, können nun auch Klassen der 11. Schulstufe eine Förderung beantragen.

Im Kalenderjahr 2025 wurden Anträge von mehr als 1500 Klassen für rund 31.000 Schülerinnen und Schüler positiv bearbeitet und Förderbeträge in Höhe von 500 Euro bzw. 250 Euro pro Klasse (je nach Entfernung der Schule zur besuchten Gedenkstätte) ausbezahlt. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum rund 600.000 Euro an Förderbeiträgen geleistet.

Gedenkstätten sind weit mehr als historische Orte: Sie machen Geschichte erfahrbar und geben den Opfern von Verfolgung, Entrechtung und Vernichtung ihre Namen und Geschichten zurück.
Christoph Wiederkehr (NEOS), Bildungsminister

Die Lehrpläne für das Unterrichtsfach „Geschichte und Politische Bildung“ sehen eine verpflichtende Auseinandersetzung mit der Geschichte von Nationalsozialismus und Holocaust vor. Als didaktische Anregung zur Auseinandersetzung mit den Folgen von Faschismus und Nationalsozialismus, totalitären Systemen sowie den Folgen von Rassismus, Antisemitismus und Missachtung der Menschenwürde wird in den Lehrplänen der Besuch von KZ-Gedenkstätten empfohlen.