EU-Regel soll Bauern stärken

„Veggie-Burger“ bleibt erlaubt, „Tofu-Kotelett“ wird verboten

Der „Veggie-Burger“ hat die Debatte um Bezeichnungen für Fleisch-Alternativen überlebt und darf seinen Namen bis auf Weiteres behalten. In zwei Jahren könnte es aber auch ihm an den Kragen gehen.
© APA/Georg Hochmuth

Nur Produkte mit fleischlichem Inhalt dürfen „Fleisch" heißen, hat das EU-Parlament nun beschlossen. Das „vegane Huhn" ist Geschichte, das „vegane Schnitzel" darf dagegen bleiben - vorerst.

Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg für Maßnahmen für eine bessere Position der Landwirtinnen und Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette gestimmt. Auch das viel diskutierte Verbot von Fleischersatzprodukten ist in dieser Regelung enthalten: Fleisch wird als „die zum Verzehr geeigneten Teile von Tieren“ festgelegt, also etwa Schulter, Steak oder Speck. Bezeichnungen wie „Seitan-Steak“ oder „veganes Huhn“ sind damit also in Zukunft verboten.

Aus für „fleischlosen Leberkäse“

Den „Veggie-Burger“ darf man hingegen weiterhin essen, auch das „Seitan-Schnitzel“. Diese stehen nicht auf der finalen Liste von Bezeichnungen, die künftig tierischen Produkten vorbehalten sein sollen. Bezeichnungen wie „Tofu-Kotelett“ oder „fleischloser Leberkäse“ dagegen sind in Zukunft verboten.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) begrüßte die Regelung: „Dort wo Fleisch draufsteht, muss auch Fleisch drinnen sein. Vegetarische Hühnerkeulen gibt es nicht.“ Die Diskussionen um Veggie-Burger und Co. sind aber noch nicht zu Ende, denn die Regelung gilt vorerst bis Ende 2027. Bis dahin muss eine Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU abgeschlossen sein. Diese ermöglicht Fleischliebhabern nochmals, vegane Schnitzel vom Tisch zu bringen.

Bauern machten Druck

Die Kommission hatte mit ihrem Vorschlag von Dezember 2024 auf die zahlreichen Bauernproteste in Brüssel und einigen EU-Staaten reagiert. Demonstriert wurde unter anderem gegen steigende Produktionskosten bei sinkenden Lebensmittelpreisen, gekürzte Agrarsubventionen oder zu strenge Umweltauflagen.

Mit dem Vorschlag wurden einige Vorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse (GMO) an die Forderungen der Landwirte angepasst. Nach der Annahme im Parlament muss nun noch der Rat der Mitgliedsländer die Regelung formell absegnen, bevor sie in Kraft treten kann.

SPÖ und Grüne sehen Debatten kritisch

Ihm sei nicht der Name des Produkts wichtig, sondern dass „klar ersichtlich ist, was drinnen ist", sagte der zuständige SPÖ-EU-Abgeordnete Günther Sidl. Er sieht „vorgelagerte Scheindebatten“, den „Versuch, die Fleischindustrie zu schützen“ und „gesellschaftliche Veränderungen so lange wie möglich hinauszuziehen“. Der Trend gehe hingegen in die andere Richtung. Er erwartet sich weitere Debatten im Rahmen der GAP-Reform auch zu Wein.

„Der Burger selbst soll nicht verboten werden“, betonte der grüne EU-Delegationsleiter Thomas Waitz. Die „größten Unsinnigkeiten“ seien damit abgewandt: „Rind, Kalb, Schwein, diese Tierbegriffe dürfen nicht verwendet werden für vegane Alternativen."

Es sei „ein etwas mehr der Vernunft zugeneigter Vorschlag“. Er glaube nicht, dass die Bürger und Bürgerinnen davor beschützt werden müssten, ein veganes Fleischersatzprodukt zu kaufen, im Glauben, es sei Fleisch.

Weitere Vorgaben

Laut der EU-Regelung sollen zudem auch die Endpreise für Lebensmittel die tatsächlichen Produktionskosten besser wiedergeben. Die EU-Länder sollen dafür Online-Indikatoren einführen und veröffentlichen, die als Referenzwerte in vertraglichen Vereinbarungen dienen.

Das Abkommen klärt auch die Verwendung von Begriffen wie „fair“ für landwirtschaftliche Produkte und listet die Kriterien für die Zulassung einer solchen Kennzeichnung auf. Verbindliche schriftliche Verträge sollen speziell Milchproduzenten angesichts der schwierigen Bedingungen des Sektors unterstützen. (APA)