Bestechungsgeld nicht versteuert? Neue Anklage gegen Karl-Heinz Grasser
Der frühere Finanzminister verbüßt bereits eine Strafe wegen Untreue und illegaler Geschenkannahme. Jetzt geht es um die Frage, ob er eine illegale Provision nicht versteuert hat.
Die Buwog-Affäre um den Verkauf von Bundeswohnungen könnte den früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser neuerlich vor Gericht bringen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat beim Landesgericht Wien eine Anklage wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung eingebracht. Es geht um die knapp zehn Millionen Euro, die in der Affäre an Grasser sowie die mit ihm bereits rechtskräftig verurteilten Walter Meischberger und Peter Hochegger geflossen sind. Die laut WKStA „gerichtlich festgestellten Bestechungszahlungen“ wären zu versteuern gewesen.
Die WKStA schrieb in einer Aussendung, dass die neue Anklage gegen Grasser und zwei Unternehmer eingebracht worden sei. Sie sollen die ihnen zugeflossenen Gelder in ihren Steuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2007 „bewusst verschwiegen“ haben. Dadurch hätten sie zu niedrige Abgabenfestsetzungen erwirkt und Steuern in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro hinterzogen.
Die neue Anklage ist nicht rechtskräftig. In der Finanzcausa gilt für Grasser und die Mitangeklagten die Unschuldsvermutung.
Geld- und Freiheitsstrafe möglich
Grasser wurde in der Buwog-Affäre bereits rechtskräftig wegen Untreue und Geschenkannahme zu vier Jahren Haft verurteilt. Einen Teil davon saß er im Innsbrucker „Ziegelstadl“ ab. Seit Jänner trägt er eine elektronische Fußfessel. Er lebt und arbeitet in Kitzbühel.
Der Strafrahmen bei Abgabenhinterziehung beträgt eine Geldstrafe bis zum Zweifachen des Schadens. Neben der Geldstrafe ist eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren möglich.
Millionenschulden bei der Republik
Grasser hatte Ende April 2025 Privatkonkurs beantragt bzw. einen Antrag auf ein Schuldenregulierungsverfahren gestellt. Entschulden wollte sich der Ex-Finanzminister über eine Barquote von drei Prozent innerhalb von zwei Wochen. Zehn Gläubiger meldeten Forderungen gegen den früheren Spitzenpolitiker an. Der größte Gläubiger ist mit weitem Abstand die Republik Österreich.
Grasser sitzt auf einem Schuldenberg von 34 Mio. Euro. 8,5 Mio. Euro davon schuldet er alleine den Finanzbehörden. Dazu kommen noch jene Steuerschulden für die Provision bei der Privatisierung der BUWOG und die möglichen Schadenersatzzahlungen gegenüber dem Staat.
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