Bürgermeister wittert Chance
Drängen auf Verbot in Tirol: „Was für Alkohol gilt, sollte auch für Lachgas gelten“
Laut Höchstgericht gelten Automatenshops ohne Personal nicht als Betriebsräume. Der Verkauf von Alkohol ist daher unzulässig.
© Simone Tschol
Nach dem Verbot des Alkoholverkaufs über Automaten durch den Verwaltungsgerichtshof fordert Reuttes Bürgermeister Günter Salchner ein ähnliches Vorgehen gegen Lachgas.
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