Vorbehaltsflächen für leistbaren Wohnraum: Innsbruck setzte nächsten Schritt
Der Innsbrucker Gemeinderat hat die Stellungnahmen betroffener Eigentümer abgewiesen – und im Raumordnungskonzept den Weg für die Ausweisung von Vorbehaltsflächen auf sieben großen Privatgrundstücken freigemacht. Bis dort geförderter Wohnbau entstehen kann, ist es aber noch ein weiter und konfliktträchtiger Weg.
Innsbruck – Bei der geplanten Ausweisung von Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau hat die Innsbrucker Stadtpolitik am Donnerstag einen weiteren Schritt gesetzt: Der Gemeinderat hat mit breiter Mehrheit endgültig die entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) beschlossen – und den Stellungnahmen von drei betroffenen Grundeigentümern keine Folge geleistet.
Die kontrovers diskutierte Maßnahme soll brachliegendes Bauland mobilisieren, auf größeren, geeigneten und seit Langem als Bauland gewidmeten, aber unbebauten (Privat-)Grundstücken (Details: s. Infobox).
Konkret sollen die Vorbehaltsflächen nun für sieben Areale mit insgesamt knapp 17.000 Quadratmetern ausgewiesen werden, bei denen sich Stadt und Eigentümer bisher nicht auf ein gemeinsames Projekt einigen konnten.
Stellungnahmen blieben ohne Folge
In der gesetzlichen Stellungnahmefrist gingen gegen die ÖROKO-Änderung zwei Stellungnahmen im Namen von drei betroffenen Grundeigentümern ein. Diese sehen die Maßnahme, vereinfacht gesagt, als unverhältnismäßig sowie als Einschränkung des Eigentumsrechts an bzw. halten ihre betroffenen Flächen für nicht geeignet.
Diese Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat am Donnerstag mehrheitlich zurückgewiesen, aufbauend auf die fachliche Beurteilung der Stadtplanung: Demnach würden die Einwendungen „keine neuen Aspekte hervorbringen“, die eine Abänderung des Verordnungsentwurfs begründen könnten. Dies wurde, überraschenderweise ohne jegliche Debatte, gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen.
Flächenwidmung steht als Nächstes an
Wie geht es nun weiter? Die ÖROKO-Änderung muss nun vom Land noch aufsichtsbehördlich genehmigt werden. Sobald sie gültig ist, hat die Stadt zwei Jahre Zeit, für die betroffenen Areale auch die Flächenwidmung zu ändern, „die für die jeweiligen Parzellen dann schon konkrete Bereiche für die Vorbehaltsflächen ausweist“, erklärt SPÖ-Klubobmann Benjamin Plach.
Danach bleiben den Eigentümern zehn Jahre, um die ausgewiesene Fläche zu den Konditionen der Wohnbauförderung – also deutlich unter Marktpreis – zu verkaufen bzw. auf dieser ein Baurecht zu gewähren. Ansonsten wird das Bauland automatisch in Freiland rückgewidmet.
Dass manche der betroffenen Eigentümer rechtliche Schritte einleiten werden, ist aber zu erwarten. Konkret könnte das wohl am ehesten ein Individualantrag an den Verfassungsgerichtshof sein – um die behauptete Einschränkung des Eigentumsrechts prüfen zu lassen.
Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau – Überblick
- Ziel ist die Mobilisierung von brachliegendem Bauland für geförderten, also – vergleichsweise – leistbaren Wohnraum.
- Konkret geht es um (Privat-)Grundstücke, die in Summe über 2500 Quadratmeter groß, seit mehr als 15 Jahren als Bauland gewidmet, aber unbebaut und für verdichteten Wohnbau geeignet sind. Diese Flächen sollen künftig zu bis zu 50 Prozent für geförderten Wohnbau herangezogen werden. Mindestens 1500 Quadratmeter müssen dabei der uneingeschränkten privaten Nutzung vorbehalten bleiben.
- Um ihre Planungsziele abzusichern, verhängte die Stadt Innsbruck im Frühjahr 2025 eine – umstrittene – Bausperre über insgesamt 22 Grundstücke. Danach suchte die Stadtführung das Gespräch mit den betroffenen Eigentümern. Nachdem auf elf der Flächen aus technischen und rechtlichen Gründen keine Vorbehaltsflächen umsetzbar sind, bleiben noch elf geeignete übrig.
- Bei sieben dieser Areale, bei denen die Stadt mit den betroffenen Grundstücksbesitzern bisher keinen Konsens gefunden hat, werden nun eben Vorbehaltsflächen festgelegt.
- Sobald die Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) in Kraft ist, muss die Stadt binnen zwei Jahren für die jeweiligen Flächen auch die Widmung auf „Vorbehaltsflächen geförderter Wohnbau“ ändern.
- Ist diese Widmung ebenfalls rechtskräftig, haben die Eigentümer zehn Jahre Zeit, die ausgewiesene Fläche zu den Konditionen der Wohnbauförderung – also deutlich unter Marktpreis – an die Stadt, den Bodenfonds oder einen Bauträger zu verkaufen bzw. ein Baurecht einzuräumen.
- Geschieht das nicht, wird das Bauland automatisch und entschädigungslos in Freiland rückgewidmet.
Heißer Gemeinderat
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