Für rechtswidrig erklärt
Kleinkind-Aufschlag und Co.: Höchstgericht kippt unzulässige Ryanair-Gebühren
Undurchsichtige Zusatzgebühren: Die Billig-Fluglinie Ryanair kassierte vor dem Höchstgericht eine empfindliche Niederlage.
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Check-in, Bordkarten, Kleinkindaufschlag, Umbuchungen und vieles mehr: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zahlreiche Gebührenklauseln der Ryanair für rechtswidrig erklärt. Betroffene können laut VKI die Gebühren zurückfordern.
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