Mehr Anbieter und „Black List“: Regierung öffnet Markt für Online-Glücksspiel
Neues Gesetz in Begutachtung: Ein „Sperrregister“ soll Spieler stärker schützen. Die Zahl der Casinos wird von zwölf auf 13 Standorte erhöht.
Später als geplant hat sich die Regierung auf ein neues Glücksspielgesetz geeinigt. Die zentrale Neuerung ist die Öffnung des heimischen Online-Glücksspielmarkts für mehr Anbieter. Derzeit besitzt nur die Plattform „win2day“ der Österreichischen Lotterien eine entsprechende Lizenz. Der Gesetzesentwurf sieht gleichzeitig einen verstärkten Spielerschutz, etwa durch ein „Sperrregister“ und 13 Konzessionen für Casinos vor. Für Lotterien wird es wieder nur eine Lizenz geben.
Konkret soll „jeder Anbieter, der die strengen Anforderungen erfüllt“ hierzulande künftig eine Online-Konzession erhalten können, heißt es in einer gemeinsamen Aussendung der Parlamentsklubs am Montag zu dem Entwurf anlässlich des Beginns der Begutachtung. So muss der Bewerber unter anderem eine Kapitalgesellschaft mit Aufsichtsrat sein und mindestens 10 Mio. Euro Stammkapital besitzen.
Offene Schulden bezahlen
Anbieter, die bisher ohne österreichische Lizenz in Österreich aktiv waren, müssen zudem eine „Cooling-Off-Phase“ durchmachen, indem sie ab 1. Jänner 2027 bis zur Vergabe der Konzession das bisherige illegale Online-Angebot einstellen. Für Anbieter, die sich nicht an diese „Abkühlphase“ halten, soll eine 18-monatige Sperrfrist für die Lizenzerteilung greifen.
Wer eine Online-Konzession beantragt, muss nach Vorstellung der Regierung außerdem zuerst alle offenen Schulden beim Staat und alle noch nicht bezahlten Ansprüche aus Spielerschutzklagen begleichen. Das gilt nicht nur für das antragstellende Unternehmen, sondern auch für alle anderen Firmen desselben Konzerns. Von dieser Regelung sollen „20.000 geschädigte Spieler“ profitieren, heißt es in der Aussendung.
„Sperrregister“ zum Schutz
In Betracht für eine Online-Konzession kommen demnach auch nur Bewerber, wenn sichergestellt ist, dass Entscheidungen von österreichischen Gerichten im Sitzstaat vollstreckbar sind. Dies dürfte vor allem auf Anbieter aus Malta abzielen, da dieses Land keine Gerichtsentscheidungen anderer EU-Staaten zu Online-Anbietern mit maltesischer Lizenz anerkennt.
Die Novelle sieht zudem ein „Sperrregister“ vor, in dem alle Personen eingetragen werden, die vom Glücksspiel ausgeschlossen sind. Das gilt unabhängig davon, bei welchem Anbieter oder welche Art von Glücksspiel sie spielen möchten. Das Register umfasst Casinos, Spielautomaten und Online-Glücksspiel. Lotto soll von der Regelung ausgenommen werden.
13 Casinos-Standorte
Alle in Österreich tätigen Banken bzw. Zahlungsdienstleister werden darüber hinaus dazu verpflichtet, die von der Finanz veröffentlichten Bankkonten (IBANs) von illegalen Glücksspielanbietern („Black List“) zu blockieren. Internationale Zahlungsdienstleister wie Visa oder PayPal müssen ihre Zusammenarbeit mit ihnen beenden.
Neuerungen gibt es auch bei den Casinos. Die Anzahl der Standorte wird dem Entwurf zufolge mit 13 festgelegt. Derzeit gibt es 12 Standorte, ursprünglich wurden 15 ausgeschrieben. Für Lotterien soll es wieder nur eine Konzession geben – mehrere Anbieter würden sich hier nicht rechnen.
Kritik an der Öffnung des Online-Markts kommt naturgemäß von den Österreichischen Lotterien, die derzeit die einzige Online-Lizenz besitzen. Es werde "massive Werbeaktivitäten geben" und der Markt von Dutzenden Anbietern "aggressiv umkämpft sein", sagte ein Sprecher der Lotterien im Ö1-Mittagsjournal. (APA, TT)
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