Ab 1. März 2027

Universität Innsbruck hat einen neuen Rektor: Gregor Weihs vom Universitätsrat gewählt

Die Funktionsperiode von Gregor Weihs beginnt am 1. März 2027.
© Universität Innsbruck, Axel Springer

Wechsel an der Spitze der Universität Innsbruck: Am 1. März 2027 löst Gregor Weihs die amtierende Rektorin Veronika Sexl ab. Dem Beschluss des Universitätsrats war ein Vorschlag des Senats vorangegangen.

Innsbruck – Der Physiker Gregor Weihs wurde am Dienstag vom Universitätsrat zum neuen Rektor gewählt. Er löst damit die amtierende Rektorin Veronika Sexl ab. Seine vierjährige Amtszeit beginnt am 1. März 2027.

„Mit Gregor Weihs übernimmt eine wissenschaftlich herausragende und an der Universität Innsbruck bestens verankerte Persönlichkeit die Leitung“, erklärte Reinhard Schretter, Vorsitzender des Universitätsrats. Man sei überzeugt, dass Weihs die Universität mit klarem Kurs durch eine herausfordernde Zeit führen werde.

Zur Person

Gregor Weihs (*1971) ist Professor für Photonik an der Universität Innsbruck und ein international anerkannter Forscher auf dem Gebiet der Quantenphysik.

Nach dem Studium der Physik und Mathematik in Innsbruck wurde er im Jahr 2000 bei Anton Zeilinger an der Universität Wien sub auspiciis praesidentis rei publicae promoviert.

Anschließend war er an der Stanford University (USA) und ab 2005 an der University of Waterloo (Kanada) tätig, bevor er 2008 nach Innsbruck berufen wurde.

Von 2016 bis 2021 war Weihs Vizepräsident des Österreichischen Wissenschaftsfonds FWF, seit Februar 2023 ist er Vizerektor für Forschung der Universität Innsbruck. Weihs leitet den Exzellenzcluster „Quantum Science Austria" und erhielt zahlreiche Auszeichnungen, darunter einen ERC Starting Grant.

Weihs selbst bedankte sich für das Vertrauen und betonte die Bedeutung der Universität als wichtigste Forschungs- und Bildungseinrichtung in Westösterreich. „Ich möchte mich mit aller Kraft dafür einsetzen, die besten Bedingungen für Forschende und Studierende zu schaffen und unsere Universität gemeinsam erfolgreich weiterzuentwickeln“, wurde der designierte Rektor in einer Aussendung zitiert.

Dem Beschluss des Universitätsrats war ein Vorschlag des Senats vorangegangen. Dieser hatte Weihs am 25. Juni als einzigen Kandidaten mit Stimmenmehrheit aus den Hearings hervorgebracht.

Offener Brief des Universitätsrats

Daran übte der Universitätsrat nach der Wahl in einem offenen Brief an Elmar Pichl, Sektionschef im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung, Kritik. „Der Universitätsrat der Universität Innsbruck hat mit Irritation zur Kenntnis genommen, dass ihm der Senat für die Wahl der Rektorin oder des Rektors lediglich einen Einservorschlag übermittelt hat, da nach entsprechender Abstimmung im Senat lediglich ein einziger Kandidat als geeignet erachtet wurde“, heißt es.

Der Universitätsrat könne eine Berufung nur aus dem Vorschlag des Senats durchführen oder eine Neuausschreibung vornehmen. „Zum Wohle der Universität Innsbruck und unter Berücksichtigung der umfassenden Abwägungen des Senats hat der Universitätsrat von einer neuerlichen Ausschreibung abgesehen und über den vorgeschlagenen Kandidaten abgestimmt.“

Dass es nur einen Einservorschlag vom Senat gegeben habe, sei zwar rechtmäßig, allerdings auch „überaus unbefriedigend“. „Der Universitätsrat der Universität Innsbruck ersucht daher um eine Evaluierung des § 23 Abs 3 UG.“ (TT.com)