Schlaganfall nach Festnahme: Polizeieinsatz wurde Fall für das Gericht
Am Mittwoch ist am Wiener Landesgericht ein außergewöhnlich drastischer Fall von mutmaßlicher Polizeigewalt verhandelt worden. Alle vier Angeklagten beteuerten zum Prozessauftakt ihre Unschuld.
Was genau am 9. Mai 2024 am Schwarzenbergplatz in der Wiener Innenstadt und in der Folge passiert ist, sollte am Mittwoch bei einem Prozess am Straflandesgericht geklärt werden. Laut Anklage wurde ein damals 54 Jahre alter Mann bei seiner Festnahme von einem Polizeibeamten derart gewalttätig behandelt, dass er dadurch ein Hals-Nacken-Trauma erlitt, was in weiterer Folge einen Schlaganfall bewirkte.
Keine Hilfe geholt
Damit nicht genug: Der aus der Ukraine stammende Mann wurde ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) an der Rossauer Lände gebracht und dort stundenlang in eine Zelle gesperrt. Obwohl er auf seine gesundheitlichen Probleme aufmerksam machte und im Haftraum den Notfallknopf drückte, sollen weder der Leiter der Aufnahmestelle noch der Arrestanten-Posten reagiert haben. Am Abend wurde der Mann mit laut Anklage erkennbaren Schlaganfall-Symptomen im PAZ einem Polizeijuristen vorgeführt – in einem Rollstuhl, weil er mittlerweile nicht mehr selbstständig gehen konnte.
Ihm sei in der Zelle plötzlich schlecht geworden, schilderte der Mann im Zeugenstand. „Ich habe erbrochen und bin ganz nass geworden. Ich dachte, oben ist unten. Ich habe alles doppelt gesehen.“ Er sei „auf allen vieren hingekrochen und habe einen Knopf gedrückt, dass jemand zu mir kommt.“ Als jemand in seine Zelle kam, „konnten sie wahrnehmen, dass ich nicht in Ordnung war“, betonte der Ukrainer. Auf Deutsch gab er seine damalige Bitte wieder, die die Polizisten „ignoriert“ hätten: „Mir ist so schlecht. Bitte rufen Sie einen Arzt oder einen Krankenwagen.“
Mann laut Anklage nicht vernehmungsfähig
Der Polizeijurist missbrauchte laut Anklageschrift wissentlich seine Befugnisse, indem er mit dem Mann eine Vernehmung durchführte, „obwohl dieser augenscheinlich nicht vernehmungsfähig und nicht in der Lage war, sein rechtliches Gehör zu wahren“. Nach seiner Befragung durch den Polizeijuristen habe man ihn „mit dem Rollstuhl auf die Straße geführt“ und aufgefordert, sich ein Taxi zu nehmen. Er habe selber die Rettung gerufen und sich ins AKH bringen lassen, wo man einen Schlaganfall festgestellt hätte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Polizeijuristen Missbrauch der Amtsgewalt und das Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen vor. Der Leiter der Aufnahmestelle im PAZ und der Arrestanten-Posten müssen sich wegen Quälens und Vernachlässigens eines Gefangenen verantworten. Dem Polizisten, der den Mann am Schwarzenbergplatz verletzt hatte, wird fahrlässige Körperverletzung angekreidet, wobei sein Vorgehen laut Anklage eine schwere Gesundheitsschädigung des Betroffenen bewirkte. Alle vier Angeklagten bekannten sich „nicht schuldig“.
Eskalierte Amtshandlung
„Es ist eine außergewöhnliche Sache“, meinte der Staatsanwalt. Die Amtshandlung am Schwarzenbergplatz sei „eskaliert“. Dem dort tätigen Beamten billigte der Ankläger allerdings zu, nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Bei hinreichender Klärung des Sachverhalts sei für diesen Polizisten eine diversionelle Erledigung „möglich“.
Anders sah das der Staatsanwalt bei den drei weiteren Angeklagten. Im PAZ habe der 54-Jährige eindeutige Schlaganfall-Symptome gehabt. Auch das Verhalten des Polizeijuristen war dem Staatsanwalt unverständlich. Die der Vernehmung beigezogene Schriftführerin „hat geglaubt, er (der Betroffene, Anm.) ist ein Pflegefall“. Der Polizeijurist erklärte hingegen, an dem Mann sei „nichts Auffälliges“ gewesen. Dass der Ukrainer in einem Rollstuhl zu ihm gebracht wurde, sei „für mich etwas ganz Normales gewesen. Das passiert regelmäßig. Seit den Klima-Klebern ist das Mode.“
Die Verhandlung wurde vertagt, weil der Richter noch die Mitarbeiter der Wiener Berufsrettung hören will, die den Ukrainer ins Spital brachten. Der Mann, der motorisch eingeschränkt mit Gehstock zur Verhandlung kam, ist nach wie vor im Krankenstand und bezieht Pflegegeld. (TT, APA)
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