Höchstgericht hat entschieden
Benko erstmals rechtskräftig verurteilt, Teilfreispruch aufgehoben
Ein Teil muss nun erneut vom Innsbrucker Landesgericht entschieden werden.
© TT/Daniel Liebl
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil wegen betrügerischer Krida bestätigt und hob zudem den Teilfreispruch rund um eine Mietvorauszahlung auf. Das Landesgericht Innsbruck muss nun auch die Strafhöhe neu bemessen. Die Staatsanwaltschaft Trient erhob indes Anklage gegen Benko.