Ex-FPÖ-Chef vor Gericht

Freispruch für Heinz-Christian Strache in Causa Lebensversicherung

Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache hatte vor dem Urteil „vollstes Vertrauen in die unabhängige Gerichtsbarkeit“ bekundet.
© APA/Hochmuth

Ein Schöffensenat wies am Donnerstag den inkriminierten Vorwurf der Untreue zurück. Strache habe die Lebensversicherung als „wirtschaftliche Absicherung gesehen“, meinte der Richter.

Heinz-Christian Strache war nach dem Auftauchen des Ibiza-Videos im Mai 2017, seinem Rücktritt als Vizekanzler und dem späteren Zerwürfnis mit seiner FPÖ nicht viel geblieben. Als „Auffangnetz“ wollte er daher auf eine Lebensversicherung zurückgreifen, welche die Wiener FPÖ zehn Jahre davor für ihn bzw. seine Familie abgeschlossen hatte. Der Untreue-Prozess gegen ihn und einen Mitangeklagten in der sogenannten Lebensversicherungs-Causa endete gestern mit Freisprüchen (nicht rechtskräftig).

Es sei „einfach nicht widerlegbar“, dass Strache eine auf ihn abgeschlossene Lebensversicherung als „wirtschaftliche Absicherung gesehen hat. Das macht schon Sinn.“ Es sei nicht nachweisbar, dass Strache sich die Summe entgegen eines Beschlusses der Partei zuwenden wollte, sagte der Richter.

Versicherung hatte in der FPÖ Tradition

Die Versicherung betraf Straches frühere Funktion als Landesparteichef von Wien. Schon für seinen Vorgänger in diesem Amt gab es diese Absicherung. 2007 wurde sie an Strache übertragen. Wenn ihm etwas zustoßen sollte, würden seine Mutter und seine Kinder das Geld erhalten. Im Erlebensfall würde das Geld zurück an die Partei fließen.

2014 wurde die Polizze aber geändert. Im Erlebensfall sollte Strache von den 940.000 Euro profitieren. Darauf wollte er auch zurückgreifen, wie aus Chats hervorgeht, die der Staatsanwalt in seiner Anklage zitierte. Er sei damals „verzweifelt und völlig unvermittelbar“ gewesen, in einem „medialen Sturm“ gestanden und habe sich „gar nicht mehr rausgetraut“, sagte Strache im Lauf des mehrtägigen Verfahrens.

Polizzenänderung im Visier

Vor Gericht interessierten vor allem die Umstände, wie es im Jahr 2014 zu der Änderung der Polizze gekommen war. Strache und der mit ihm angeklagte damalige Finanzreferent hatten die neue Regelung unterschrieben.

Für die Anklage war dies aus Sicht Straches ein „In-sich-Geschäft“ gewesen. Dieser habe sowohl als neuer als auch als alter Begünstiger unterschrieben. An den Gremien der Partei habe man die Angelegenheit „vorbeigeschleust“.

Strache hatte dieser Darstellung widersprochen. Es habe 2014 sehr wohl einen Vorstandsbeschluss für die Abänderung gegeben, sagte er zum Ende des Beweisverfahrens.

Von früheren Kollegen enttäuscht

Dass sich jetzt keiner seiner früheren Parteikollegen jetzt daran erinnern könne bzw. wolle, sei „enttäuschend, weil ich diesen Menschen jahrzehntelang vertraut habe“.

Strache sagte aus, er habe sich auf die Protokollführung verlassen. Eine schriftliche Bestätigung für die Zustimmung zur Änderung der Versicherungspolizze habe er sich nicht geben lassen. „Das war die Vorgabe der Altvorderen“, behauptete er. Die Partei-Granden hätten sich auf den Standpunkt „jedes Schriftl ist a Giftl“ gestellt. (APA, TT)