Änderungen möglich

Nach Causa Sportverein: Land will Ausnahmen für Feriensitze überprüfen

Eine generelle Freizeitwohnsitz-Ausnahme für sämtliche Sportstätten, zu denen auch das Turnerheim Höttinger Bild gehört, wird es wohl nicht geben. Das Land könnte aber weitere Ausnahmeregelungen präzisieren.
© Turnverein Friesen Hötting

Nach dem Fall eines Sportvereins, dessen Vereinsheim als Freizeitwohnsitz eingestuft wurde, kann sich das Land nun eine Gesetzes-Anpassung vorstellen.