Weiterer toter Häftling: Ermittlungen zu Todesfall in Wiener Gefängnis
Die Justizanstalten kommen nicht aus den Schlagzeilen. Nun wird ein weiterer Fall eines verstorbenen Häftlings geprüft, der abgeschoben hätte werden sollen. Auch die Volksanwaltschaft ist damit befasst.
Nachdem eine von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eingesetzte Untersuchungskommission zu Wochenbeginn systemische Mängel im Strafvollzug aufgezeigt und erheblichen Reformbedarf geortet hat, geht es weiter Schlag auf Schlag. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ermittelt im Zusammenhang mit dem Tod eines Häftlings, der im August 2025 in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt an einer Medikamentenvergiftung gestorben ist.
„Es wird überprüft, ob jemandem ein Fehlverhalten vorgeworfen werden muss“, sagte der Sprecher der Korneuburger Staatsanwaltschaft, Josef Mechtler. Konkret wird untersucht, ob sich jemand der fahrlässigen Tötung bzw. des Missbrauchs der Amtsgewalt schuldig gemacht hat.
Ermittlungen nicht nur gegen Beamte
Die Ermittlungen richten sich nicht nur gegen Beamte der JA Josefstadt, „sondern den gesamten, mit dem Sachverhalt befasst gewesenen Personenkreis“, wie Mechtler erläuterte. Das bezieht sich auf Beamtinnen und Beamte anderer Justizanstalten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Klinik in Niederösterreich. Für sämtliche Beschuldigte gilt die Unschuldsvermutung.
Der 50-Jährige – irischer Staatsbürger und Vater einer vierjährigen Tochter – war zuletzt an einer Salzburger Adresse wohnhaft. Dort wurde er Mitte Februar 2025 fest- und in weiterer Folge in U-Haft genommen. Die britischen Strafverfolgungsbehörden hatten wegen mehrerer Sexualdelikte die Auslieferung des Mannes beantragt. Am 26. August sollte die Übergabe stattfinden, der Mann wurde als sogenannter Übergabehäftling von einer Salzburger Justizanstalt zum Flughafen Wien-Schwechat gebracht.
Verdacht auf Medikamentenvergiftung
Der Mann wollte keinesfalls abgeschoben werden. Das soll er im Vorfeld mehrfach betont haben. Er kollabierte am Flughafengelände – später konnten in seinem Körper Beruhigungsmittel, Methadon und Antidepressiva nachgewiesen werden. Er soll schon während des Häftlingstransports benommen gewirkt haben. Er wurde vom Flughafen in eine Klinik überstellt, wo der Verdacht einer Medikamentenintoxikation geäußert wurde, der sich dann auch bestätigte.
Schließlich wurde entschieden, den Mann statt in ein Wiener Spital in die Justizanstalt Josefstadt zu bringen. In weiterer Folge sollte ein zweiter Abschiebeversuch unternommen werden. Die Verlegung gestaltete sich offenbar schwierig, der Mann wehrte sich und wurde in einem Rollstuhl ins Fahrzeug gehoben und angegurtet.
Nach Darstellung der Justizwache ließ er sich in der JA Josefstadt dann wiederholt zu Boden fallen, sei dabei aber „ansprechbar“ gewesen. In der Zelle habe sich der Mann wieder „fallen gelassen“, plötzlich habe sich sein Zustand „verschlechtert“. Die Justizwache spritzte ihm Wasser ins Gesicht und alarmierte einen Arzt und Sanitäter, die mit Reanimationsmaßnahmen begannen. Diese setzten die beigezogenen Einsatzkräfte der Berufsrettung fort, die nach einer halben Stunde den Tod des Mannes feststellten.
Woher kamen die Tabletten?
Laut Obduktionsgutachten war eine Medikamentenintoxikation kausal für das Ableben des Mannes. Unklar ist, wie der 50-Jährige in der Salzburger Justizanstalt in den Besitz der vielen Tabletten gekommen ist. Im Gutachten des Gerichtsmediziners wird festgehalten, dass schon während der Fahrt nach Wien eine „unverzügliche Beiziehung ärztlicher Hilfe bei merkbarer Benommenheit“ eben so sinnvoll gewesen wäre wie eine „längere klinische Beobachtung“ im Spital in Niederösterreich und eine „umgehende psychiatrische Vorstellung beim Verdacht auf eine suizidale Medikamentenintoxikation“. In jedem Fall hätte „eine rechtzeitige Ankündigung“ des Transports in die JA Josefstadt „entsprechende personelle bzw. organisatorische Vorkehrungen“ möglich gemacht, wird im Gutachten dargetan.
„Nicht optimale Versorgungskette bzw. Kommunikation“
Der Gutachter sieht in seiner schriftlichen Expertise „eine nicht optimale Versorgungskette bzw. Kommunikation zwischen den beteiligten Organisationen und Personen“. Mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit könne aber nicht gesagt werden, „ob der kritische Zustand für die Beamten erkennbar war (...) und ob der Tod des Mannes (...) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert hätte werden können“.
Das Justizministerium gab wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens keine Stellungnahme ab. Eine umfassende interne Prüfung des Vorfalls sei im Gang, hieß es. Auch der Volksanwaltschaft ist der Fall bekannt. „Es läuft ein amtswegiges Prüfverfahren“, teilte eine Sprecherin mit. (TT, APA)
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