Fünf statt drei Jahre: Spätere Entschuldung lässt Wogen hochgehen
Eine Entschuldung ist wieder erst nach fünf Jahren möglich. Die Schuldnerberatung kritisiert die Ungleichbehandlung gegenüber Firmen.
Privatpersonen konnten sich bisher bereits nach drei Jahren im Rahmen eines Konkurses entschulden. Die seit dem Jahr 2021 geltende Regelung ist ausgelaufen, jetzt dauert es im Privatkonkurs wieder fünf Jahre, bis man aus den roten Zahlen herauskommt. Für Unternehmerinnen und Unternehmer gibt es weiterhin die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren die finanziellen Verpflichtungen loszuwerden.
Vor fünf Jahren wurde nicht zuletzt wegen der Covid-Pandemie die Frist für den Privatkonkurs von fünf auf drei Jahre herabgesetzt – allerdings zeitlich befristet. Die Regierung hat diese Regelung nicht in das Dauerrecht übernommen. Dabei hätten sich die Experten der staatlich anerkannten Schuldenberatungen für eine Entschuldung innerhalb von drei Jahren – und damit für eine Gleichbehandlung von Privatpersonen und Unternehmern – ausgesprochen, teilte die Dachorganisation der Schuldnerberatungen mit. Aber auch Kompromissvorschläge der Beratungen hätten bei der Regierung kein Gehör gefunden, wird moniert.
Rechtliche Probleme
„Wenn sich sogar die Fachebene im Justizministerium dafür ausspricht, dass die 3-jährige Entschuldung dauerhaft für alle gelten soll, dann ist es schon seltsam, wenn die Regierung alle Bedenken ignoriert“, sagte Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der Schuldnerberatungen. Es könne aber durchaus verfassungsrechtliche Probleme wegen der Ungleichbehandlung von Personen geben. Hinzu könnten der Dachorganisation zufolge EU-rechtliche Probleme kommen. Die dreijährige Entschuldung soll künftig auch ehemaligen Unternehmerinnen und Unternehmern verwehrt sein. Dies entspreche nicht den Zielen der EU-Richtlinie, bestätigte das Justizministerium die Ansicht der Schuldenberatungen.
Der Gläubigerschutzverband Creditreform hingegen begrüßt, dass wieder die frühere Frist gilt. „Die Verkürzung der Entschuldungsdauer hat zulasten der Gläubiger gewirkt und die durchschnittlichen Rückflüsse deutlich reduziert“, sagte Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer von Creditreform.
Die Zahl der Privatkonkurse ist heuer im ersten Quartal um 4,6 Prozent auf 2160 gesunken, zeigt eine Analyse des Informationsdienstleisters CRIF. Eine Entspannung der Situation ist allerdings nicht in Sicht. Für das Gesamtjahr 2026 rechnet CRIF mit einem Anstieg auf bis zu 9000 Privatkonkurse, nach 8761 Fällen im Jahr 2025. (TT, APA)
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