Nach Brand im „Stiegl“: Gericht bestätigt Haftstrafen für Ex-Pächter und Helfer
Die beiden Männer wurden im Frühjahr wegen Brandstiftung bzw. der Anstiftung dazu sowie schweren Betrugs zu jeweils dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. „Die Strafen sind nicht korrekturbedürftig“, entschied nun das Oberlandesgericht.
Innsbruck – Nach dem Brand im Innsbrucker Traditionsgasthaus „Stiegl“ im Juni 2025 sind die vom Landesgericht verhängten Haftstrafen gegen den Ex-Pächter sowie seinen Helfer am Dienstag vom Oberlandesgericht bestätigt worden. Der Erstangeklagte war im März wegen Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden, der zweitangeklagte Ex-Pächter wegen Anstiftung dazu sowie schweren Betrugs zu derselben Höhe. „Die Strafen sind nicht korrekturbedürftig“, hieß es.
„Wir sind der Ansicht, dass die Erschwernisgründe zwar leicht ergänzt wurden, es aber keiner Korrektur des Strafmaßes bedarf“, erklärte der Vorsitzende des Richtersenats bei der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck in seiner Urteilsbegründung. Die in der Schöffenverhandlung im März verhängten unbedingten Haftstrafen seien zwar „nicht streng ausgefallen“, aber sowohl „generalpräventiv als auch spezialpräventiv ausreichend“.
Staatsanwalt legte Berufung ein
Dass die beiden Bulgaren im März eine Strafe in derselben Höhe ausfassten, sei zudem damit begründbar, dass dem bis dahin unbescholtenen Zweitangeklagten zwei Taten, dem vorbestraften Erstangeklagten eine Tat angelastet worden sei. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die erstinstanzlichen Urteile Berufung eingelegt. Die Verteidiger der beiden Männer hatten hingegen auf Rechtsmittel verzichtet.
„Es bedarf einer strengeren Strafe“, strich der Staatsanwalt auch am Dienstag bei der Berufungsverhandlung heraus. Dem schlossen sich die Verteidiger des 44-jährigen Erstangeklagten und des Zweitangeklagten naturgemäß nicht an. „Er war Mittäter und die Tat war nicht sein 'Gedankenkind'“, argumentierte der Verteidiger des Erstangeklagten, Alexander Huber. Seine Vorstrafen in Bulgarien wären zudem „nicht einschlägig“, sein Mandant zudem von Beginn an „reumütig geständig gewesen“. Damit habe er auch zur Aufklärung der Tat beitragen sowie geholfen, „einiges an Ermittlungsarbeit zu sparen“.
Verteidiger: Höhere Strafen wären zu streng
Der Verteidiger des 37-jährigen zweitangeklagten Ex-Pächters, Markus Abwerzger, strich heraus, dass auch das „späte Geständnis“ seines Mandanten letztlich „von Reue getragen“ gewesen sei. Dieser habe bis zur Tat außerdem „einen tadellosen Lebenswandel“ vorzuweisen. „Er war Gastronom, Unternehmer und Familienvater“, beschrieb Abwerzger den Zweitangeklagten. Eine höhere Strafe wäre auch deshalb „in vielerlei Hinsicht zu streng“.
Er spielte auch neuerlich, wie bereits bei der Hauptverhandlung im März, auf dessen damalige Drogenabhängigkeit an. „Er ist aber mittlerweile drogenfrei“, betonte er dazu. Abwerzger bestritt zudem den von der Staatsanwaltschaft ins Treffen geführten Erschwernisgrund der Verführung zur Tat. Denn dafür hätte sein Mandant dem Erstangeklagten eine höhere Summe anbieten müssen.
In ihren abschließenden Worten schlossen sich die beiden Angeklagten weitestgehend den vorangegangenen Ausführungen ihrer Verteidiger an. „Es war der größte Fehler meines Lebens und ich bitte um Vergebung“, sagte der Ex-Pächter, während der erstangeklagte „Helfer“ davon sprach, „einen großen Fehler gemacht zu haben“ und künftig "als normaler Mensch arbeiten und leben" zu wollen.
Gasthaus brannte lichterloh
Der Brand in dem Traditionsgasthaus nahe des Landhauses war mitten in der Nacht auf den 2. Juni 2025 ausgebrochen, gewaltige Flammen schlugen in den Gastgarten im Innenhof. Das Lokal brannte dabei völlig aus. Der Schaden belief sich auf rund 2,5 Millionen Euro. (APA)
Brandstiftung gestanden
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Walli-Lokal ausgebrannt
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