Lange Haftstrafen in Prozess um zwei gefolterte Wiener
Mit langjährigen Haftstrafen ist am Donnerstag am Landesgericht ein Prozess um einen "kaum jemals gesehenen Gewaltexzess" zu Ende gegangen, wie sich der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung ausdrückte. Drei Angeklagte hatten in der Nacht auf den 1. März 2025 zwei Männer im Alter von 21 bzw. 22 Jahren in eine Wohnung in Wien-Favoriten gebracht, gefangen gehalten und auf unmenschliche Art und Weise malträtiert. Der 20 Jahre alte Haupttäter fasste elf Jahre Haft aus.
Die Mitangeklagten im Alter von 21 und 23 Jahren bekamen sechs bzw. sieben Jahre. Die Schuldsprüche erfolgten im Sinn der Anklage. Die Staatsanwältin hatte dem Trio Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, schwere Nötigung, Freiheitsentziehung, Raub und schwere Erpressung angelastet. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Die Verteidiger erbaten Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Sie hatte eingangs der Verhandlung von einem "mehrstündigen Martyrium, das erniedrigender nicht hätte sein können" gesprochen. Selbst erfahrene Kolleginnen und Kollegen bei der Anklagebehörde seien "schockiert" gewesen, als sie von dem Fall erfuhren. Die Täter hätten sich "einen Spaß daraus gemacht, die Opfer zu erniedrigen und ihnen Leid zuzufügen". Die Opfer waren nacheinander unter einem Vorwand aus ihren Wohnungen gelockt und in die Wohnung des jüngsten Angeklagten gebracht, der dort mit den zwei Mitangeklagten seinen 19. Geburtstag feierte. Zwei der drei Angeklagten handelten damals mit Cannabis. Sie hatten den Opfern seit 2024 wöchentlich Gras verkauft.
Eines der Opfer schuldete ihnen aus diesen Geschäften noch 100 Euro - das war der Grund, weshalb man sich des 21-Jährigen und in weiterer Folge seines Freundes bemächtigt hatte. In Wahrheit sei es aber "nicht um das Eintreiben von Schulden gegangen", betonte die Staatsanwältin. Das wahre Motiv war nach ihrem Dafürhalten Sadismus.
Die in der fremden Wohnung festgehaltenen jungen Männer wurden laut Anklage getreten und geschlagen - nicht nur mit Fäusten, sondern auch mit einer Schrotflinte, die als eine Art Schlagstock verwendet wurde. Sie wurden gezwungen, Kokain zu konsumieren. Danach nahm man sie in den Schwitzkasten, bis sie das Bewusstsein verloren. Anschließend widerfuhr ihnen schwerste sexualisierte Gewalt. "Sie wurden auch gezwungen, vor den Angeklagten zu strippen", berichtete die Staatsanwältin, die auch weitere demütigende und schmerzhafte Handlungen schilderte. Die Betroffenen hätten diese über sich ergehen lassen, weil sie mit einem Schwert bedroht bzw. mit einem Elektroschock-Gerät gequält wurden.
Die Angeklagten gingen dann sogar so weit, zum Großvater des 22-Jährigen zu fahren, den dieser mitten in der Nacht telefonisch um Geld angefleht hatte, um freizukommen. Der Großvater übergab 500 Euro. Dem 21-Jährigen hatten die Angeklagten bereits das Handy und eine Jacke abgenommen - man fuhr am frühen Morgen noch zu dessen Adresse und ließ sich von der Ehefrau des Malträtierten eine Playstation aushändigen.
Erst in den Morgenstunden wurden die Misshandelten freigelassen. Der 21-Jährige erlitt neben einem Nasenbeinbruch zahlreiche weitere Verletzungen, später wurden bei ihm eine akute Belastungsstörung und eine posttraumatische Belastungsstörung nachgewiesen, die laut einem Gutachten einer schweren Körperverletzung gleichkommt. Der 22-Jährige trug Prellungen und Hämatome am ganzen Körper, insbesondere im Intimbereich davon.
Die Angeklagten waren weitgehend geständig. "Er ist zur Gänze schuldig. Alles, was in der Anklage steht, stimmt. Es ist durch nichts zu entschuldigen", sagte Nikolaus Rast, der Verteidiger des 20-Jährigen. Sein Mandant sei durch den übermäßigen Konsum von Alkohol und Drogen und die Gruppen-Dynamik "enthemmt" gewesen. Ernst Schillhammer, der Rechtsvertreter des 23-Jährigen, erklärte, dieser sei großteils schuldig, habe sich aber an der sexuellen Gewalt nicht beteiligt. Der Rechtsbeistand des 21-Jährigen, Sascha Flatz, machte geltend, sein Mandant habe "vieles nicht mitbekommen. Er war seit vier Tagen unterwegs und entsprechend beeinträchtigt. Er ist teilweise auf der Couch eingeschlafen". Was er gesehen habe, tue ihm leid: "Er hat zugeschaut. Er hat leider nichts gemacht."
Vor der Einvernahme der Angeklagten wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Opfer waren nicht als Zeugen geladen. Sie waren im Ermittlungsverfahren kontradiktorisch befragt worden, die Videos mit ihren Angaben wurden im Gerichtssaal zur Gänze abgespielt. Dabei blieb die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
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