Doppelt so schnell unterwegs

Mit 160 km/h durch A12-Baustelle: Alko-Raser ist Führerschein und Auto los

Der 24-Jährige konnte von der Polizei gestoppt werden. Schnell war klar, dass der Raser alkoholisiert war. (Symbolbild)
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Im Baustellenbereich bei Haiming wurde der 24-Jährige von der Polizei erwischt. Ihm wurde der Führerschein entzogen und das Auto beschlagnahmt.

Haiming – Alkohol am Steuer und extreme Raserei hat am Dienstagabend auf der Inntalautobahn (A12) bei Haiming für einen 24-jährigen Autofahrer drastische Konsequenzen nach sich gezogen. Dem jungen Mann wurde nicht nur der Führerschein abgenommen, auch sein Auto wurde vorläufig beschlagnahmt.

Die Autobahnpolizei führte gegen 20.20 Uhr Geschwindigkeitsmessungen durch. Im dortigen Baustellenbereich in Fahrtrichtung Innsbruck gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h.

Doppelt so schnell wie erlaubt

Der 24-jährige österreichische Pkw-Lenker ignorierte diese Beschränkung jedoch völlig: Die Beamten blitzten das Fahrzeug mit 160 km/h – er war somit doppelt so schnell unterwegs wie erlaubt.

Die Polizisten konnten das Auto kurz darauf an Ort und Stelle anhalten und einer Kontrolle unterziehen. Dabei stellten die Beamten bei dem Fahrer deutliche Symptome einer Alkoholisierung fest. Ein an Ort und Stelle durchgeführter Alkomattest verlief positiv und hatte den sofortigen Entzug des Führerscheins zur Folge.

Auto beschlagnahmt

Doch dabei blieb es nicht: Aufgrund der massiven Geschwindigkeitsüberschreitung von 80 km/h wurde auch das Auto des 24-Jährigen vorläufig beschlagnahmt. Den jungen Mann erwarten nun empfindliche Anzeigen und Strafen. (TT.com)

Wann darf ein Fahrzeug beschlagnahmt werden?

Die Polizei kann Fahrzeuge vorläufig beschlagnahmen bei Geschwindigkeitsübertretungen

  • von 60 km/h im Ortsgebiet oder
  • von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes.

Die Behörde, üblicherweise die Bezirkshauptmannschaft oder der Stadtmagistrat, kann ein Fahrzeug mit Bescheid beschlagnahmen, wenn

  • die oben angegebenen Geschwindigkeiten übertreten wurden UND dem Lenker innerhalb der letzten vier Jahre der Führerschein entzogen wurde ODER
  • wenn die erlaubte Geschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerorts um mehr als 90 km/h überschritten wurde.

Unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Beschlagnahmung per Bescheid kann ein Auto im Extremfall auch versteigert werden, „um den Täter von weiteren gleichartigen Übertretungen abzuhalten“, heißt es im Gesetz.