Trotz österreichweitem Anstiegs: Weniger Suspendierungen an Tirols Schulen
Österreichweit gab es im vergangenen Schuljahr mehr Verweise aus dem Unterricht. Ab Herbst werden Suspendierte nach Förderplan begleitet.
Innsbruck – Die Suspendierungen an Österreichs Schulen sind im vergangenen Schuljahr gestiegen: 2025/26 wurden 2440 Schüler vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen – im Schuljahr davor waren es noch 2187, 2023/24 2013 Kinder und Jugendliche. In Tirol hingegen zeigt sich ein gegenläufiger Trend: 123 Kinder und Jugendliche wurden im vergangenen Schuljahr suspendiert. Ein Jahr zuvor waren es noch 160.
Besonders häufig wurden die Verweise in Wien (von 784 auf 831) ausgesprochen. In der Steiermark hat sich die Zahl mehr als verdoppelt (von 100 auf 231). Ein Plus gab es auch in Vorarlberg (von 114 auf 167), in Niederösterreich (von 159 auf 204), Kärnten (von 90 auf 119) und Wien (von 784 auf 831). Ein Minus verzeichnete auch Oberösterreich (von 606 auf 587). Im Burgenland (45) und Salzburg (133) blieben die Zahlen gleich.
Bis zu vier Wochen können Schüler, die wiederholt etwa wegen Gewalt, Drohungen oder Sachbeschädigung auffallen, suspendiert werden. Am häufigsten passiert das österreichweit an Sonderschulen (297 Schüler), gefolgt von Mittel- und Polytechnischen Schulen (Mittelschulen: 1304, Polys: 87). Am seltensten kommt es an Berufsschulen (13 Schüler) und AHS (135 Schüler) dazu.
Förderplan für Suspendierte kommt
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) will „die aktuellen Zahlen nicht schönreden“, erklärt er. Beim Umgang mit eskalierenden Konflikten und herausforderndem Verhalten müsse man noch besser werden. Eine Suspendierung könne notwendig sein, dürfe nicht dazu führen, dass Schüler den Anschluss an die Schule verlieren.
Ab kommendem Schuljahr wird auf eine verpflichtende Suspendierungsbegleitung, die einen verbindlichen Förderplan für jedes suspendierte Kind und das Mitwirken der Erziehungsberechtigten vorsieht, gesetzt. Schüler werden ab einer Suspendierung von vier Tagen nicht mehr bloß vom Schulbesuch ausgeschlossen.
Bis zu zehn Stunden pro Woche verbringen sie zur „Reintegration“ in psychosozialen Maßnahmen oder Projekten in oder außerhalb einer Schule. Hinzu kommen maximal zehn Stunden Unterricht, damit sie nach der Rückkehr in ihre Regelklasse leichter wieder Anschluss finden. (TT, APA)
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