Neues Schuljahr bringt Kopftuchverbot und Begleitung für suspendierte Schüler
Überblick über die Neuerungen für Schüler, Eltern und Lehrer, die mit dem Schuljahr 2026/27 eingeführt werden.
Wien – Das neue Schuljahr, das in Westösterreich am 14. September startet, bringt unter anderem wieder ein Kopftuchverbot für unmündige Mädchen sowie eine verpflichtende Begleitung von suspendierten Schülern. Außerdem starten an rund der Hälfte der Pflichtschulen schulautonome Deutschförderkonzepte sowie an 400 Schulen Projekte mit zusätzlichen Personalressourcen durch den „Chancenbonus“. Ab Oktober werden Leistungsdaten von Schulen veröffentlicht.
Meistdiskutiertes Thema im Vorfeld war die Neuauflage eines Kopftuchverbots für Mädchen bis 14 Jahre. Eine ähnliche Regelung (für Volksschulen) war vom Verfassungsgerichtshof 2020 aufgehoben worden, auch die aktuelle dürfte wieder vor dem Höchstgericht landen (ein vorab eingebrachter Antrag wurde zurückgewiesen, da die Regelung noch nicht in Kraft war).
Keine Verhüllung nach „islamischer Tradition“
Konkret sind ab dem Schuljahr 2026/27 für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“, an öffentlichen und privaten Schulen verboten. Ausnahmen gelten etwa bei Schulveranstaltungen und schulbezogenen Veranstaltungen außerhalb der Schule und im häuslichen Unterricht.
Trägt ein Mädchen in der Schule Kopftuch, müssen die Lehrkräfte die Schülerin zum Abnehmen auffordern. Kommt das Mädchen dieser Aufforderung nicht nach, folgt ein Gespräch der Schulleitung mit dem Mädchen und seinen Eltern. Bei weiteren Verstößen ist die Bildungsdirektion einzuschalten bzw. ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten. In letzter Konsequenz sind Geldstrafen zwischen 150 und 800 Euro möglich. Diese können auch mehrfach verhängt werden, sagte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.
Beschäftigung für suspendierte Schüler
Außerdem müssen im neuen Schuljahr suspendierte Schülerinnen und Schüler verpflichtend begleitet werden. Dazu wird ein verbindlicher Förderplan für jedes suspendierte Kind erstellt, auch die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten ist vorgesehen.
Ab einer Suspendierungsdauer von vier Tagen werden die Kinder und Jugendlichen nicht mehr bloß vom Schulbesuch ausgeschlossen. Bis zu zehn Stunden pro Woche verbringen sie zur „Reintegration“ in psychosozialen Maßnahmen oder Projekten in oder außerhalb einer Schule. Dazu kommen maximal zehn Stunden Unterricht, damit sie nach der Rückkehr in ihre Regelklasse leichter wieder Anschluss finden.
Schulen organisieren Deutschförderung selbst
Die Tagesstruktur soll verhindern, dass die Schüler die Suspendierungszeit im Einkaufszentrum oder Park verbringen, so Wiederkehr. Zum Einsatz kommen dabei multiprofessionelle Teams, insbesondere Schulsozialarbeit und Schulpsychologie, sowie bei Bedarf fachlich geeignete externe Organisationen.
Im neuen Schuljahr fällt auch die Verpflichtung, ab acht außerordentlichen Schülern am Standort separate Deutschförderklassen bzw. -gruppen einzurichten. Etwas mehr als die Hälfte der Schulen nutzt ab Herbst stattdessen schulautonome Modelle zum Deutschlernen im Klassenverband. „Die Autonomie geht aber auch mit einer Verantwortung einher – nämlich bessere Ergebnisse zu erzielen“, sagte Wiederkehr.
Mehr Personal für Schulen mit Sonderbedarf
Änderungen gibt es auch beim Zuteilungstest MIKA-D, der über den Status als außerordentlicher Schüler entscheidet. Unter anderem können Schüler mit positiver Beurteilung in allen Fächern bei einer positiven Leistungsprognose der Klassen- bzw. Schulkonferenz auch dann aufsteigen, wenn sie laut MIKA-D nur „mangelhaft“ Deutsch beherrschen. Das gilt auch für die Übertrittsmöglichkeit von der Volks- in die Mittelschule. Schüler mit dem Ergebnis „ungenügend“ müssen weiterhin das Jahr wiederholen.
Weitere Änderungen: 400 Volks- und Mittelschulen, in denen besonders viele Kinder mehr Förderung brauchen, bekommen zusätzliches Unterstützungspersonal. Gefördert werden neben Lehrkräften etwa auch Schulpsychologinnen oder Sozialarbeiter, Theater-, Musik- und Tanzpädagoginnen sowie Trainer für Legasthenie und Dyskalkulie. Über den Bedarf können die 400 teilnehmenden Schulen selbst entscheiden. Insgesamt stehen rund 800 zusätzliche Vollzeitäquivalente zur Verfügung.
Leistungsdaten der Schulen werden veröffentlicht
Bei einem drohenden Schulabbruch ab der neunten Schulstufe verpflichtend werden sogenannte „Perspektivengespräche“ mit Jugendlichen, deren Erziehungsberechtigten und einer vertrauten Lehrperson. Dabei sollen Gründe für den Abbruch und weitere Ausbildungswege erörtert werden.
An Schulen mit mindestens 15 Klassen soll ein mittleres Management die Direktionen entlasten (an kleineren Schulen wird 2027 gestartet). Bis zu vier Lehrkräfte pro Schule können dann für administrative bzw. pädagogische Aufgaben bzw. zur Koordinierung eingesetzt werden; deren Unterrichtsverpflichtung wird dafür reduziert.
Im Oktober werden außerdem erstmals standortbezogene Schuldaten veröffentlicht. Leistungsdaten wie etwa aus der individuellen Kompetenzmessung PLUS (iKM PLUS) oder der Zentralmatura werden allerdings nur im sogenannten „fairen“ Vergleich publiziert – also unter Berücksichtigung der Zusammensetzung der Schülerschaft. Als Erstes werden im Herbst Daten aus der Volksschule vorliegen, die anderen Schulformen folgen im Lauf des Schuljahrs. (APA)
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