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Steuerstufen und Freibetrag beim Einkommen steigen: Das gilt ab 2027

Der Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt auf 13.846 Euro.
© Monika Skolimowska

Um die Kalte Progression – eine schleichende Steuererhöhung – einzudämmen, werden seit 2023 jedes Jahr bei der Einkommenssteuer die Steuerstufen und der Freibetrag erhöht. Das sind die Eckdaten für 2027.

Die Steuerstufen bei der Einkommenssteuer werden für kommendes Jahr um 2,27 Prozent angehoben. Eine entsprechende Verordnung hat Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) erlassen. Die Erhöhung entspricht zwei Dritteln der maßgeblichen Inflationsrate von 3,4 Prozent. Der jährliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt damit 2027 von bisher 13.539 Euro auf 13.846 Euro.

Für Einkommen zwischen 13.846 und 22.491 Euro gilt der Eingangsteuersatz von 20 Prozent. Zusätzliche Einkommen bis 37.285 Euro werden mit 30 Prozent besteuert, jene darüber bis 71.960 Euro mit 40 Prozent. Ab 107.236 wird das Jahreseinkommen mit 50 Prozent besteuert. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent gilt unverändert für Einkommen ab 1 Million. Auch die diversen Absetzbeträge und Bezugsgrenzen werden um 2,27 Prozent angehoben.

Die jährliche Anpassung der Tarifstufen der Lohn- und Einkommenssteuer wurde 2023 eingeführt, um die als Kalte Progression bezeichnete, schleichende Steuererhöhung einzudämmen. Die Anpassung erfolgt aber nur zu zwei Dritteln der Inflation – wie nun – automatisch. Die übrigen Mehreinnahmen aus der Kalten Progression sollen laut Gesetz durch von der Regierung festgelegte Entlastungsmaßnahmen vor allem bei der Einkommenssteuer abgegolten werden. Dieses sogenannte „variable Drittel“ wird 2027 aus Spargründen einbehalten, wie bereits im Vorjahr. (APA)