Gutachten aus Tirol
Anleger-Hotels wehren sich: Nutzungs-Verbot EU-rechtswidrig?
Investoren-Hotels (Buy-to-let) stemmen sich gegen das Verbot der Eigennutzung.
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Wer ein Apartment in einem sogenannten Anleger-Hotel gekauft hat, darf selbst darin nicht urlauben, bestätigte das Höchstgericht. Befürworter solcher Investoren-Hotels erachten dies aber als EU-rechtswidrig. Gutachten eines Innsbrucker Europarechts-Experten soll dies untermauern.
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