Mehr Verbindlichkeit bei Integration: Warum Bauer bei neuem Gesetz Druck macht
Kanzleramtsministerin Claudia Bauer (ÖVP) will die ausständigen Gesetze im Oktober ins Parlament eingebracht sehen. Vor allem beim Integrationspflichtengesetz drängt Bauer auf Tempo, weil schon lange ein Entwurf vorliegt.
Wien – Am 1. Jänner 2027 sollen die Reform der Sozialhilfe und das damit verbundene Integrationspflichtengesetz in Kraft treten. Damit sich das ausgeht, müssen die beiden Themenkomplexe im Oktober dem Parlament vorliegen, betonte Bauer am Freitag anlässlich der Präsentation des Statistischen Jahrbuchs „Migration und Integration“. Als gewichtiges Argument, warum es das Gesetz benötige, führte Bauer u. a. die niedrige Erwerbstätigkeit zugewanderter Frauen an.
Weg von der Freiwilligkeit
Die Ministerin betonte, dass sie ihren Teil des Pakets schon im Frühjahr vorgelegt habe. Die Sozialhilfe-Reform wurde hingegen vom Sozialministerium erst vor kurzem in die koalitionsinterne Koordinierung geschickt. Bauer appelliert nun an die Koalitionspartner SPÖ und NEOS, mehr Tempo zu machen, brauche man das Gesetz doch „dringend“.
„Es gibt hier nichts zu beschönigen. Damit wir bei der Integration vorankommen, braucht es Verbindlichkeit“, sagte Bauer. 13.000 abgebrochene Kurse im vergangenen Jahr zeigten sehr deutlich, warum es diese brauche. Mit Freiwilligkeit habe man nicht die gewünschten Ergebnisse erzielt. Bauer sieht hier auch Chancen für Frauen, über Deutschkenntnisse und Erwerbstätigkeit ein Stück mehr Selbstständigkeit zu erlangen.
Es sei allerdings schwierig, an diese Frauen heranzukommen, da diese oft in geschlossenen Gemeinschaften verharren würden und gar nicht über ihre Rechte Bescheid wüssten. „Das liegt daran, dass sie anders sozialisiert wurden“, meinte die Ministerin. Aber genau hier müsse man ansetzen, damit man über die Frauen auch die nächste Generation erreiche.
Zugewanderte Frauen mit niedriger Erwerbstätigkeitsquote
Was die Erwerbstätigkeit Zugewanderter insgesamt angeht, liegt diese mit 74 Prozent nur knapp unter jener der Personen ohne Migrationshintergrund mit 79 Prozent. Allerdings sind nur 59 Prozent der Frauen aus Drittländern am Arbeitsmarkt aktiv. Die genaue Auswertung der Statistik Austria zeigt, dass die Zahlen bei Personen aus Afghanistan, Syrien und Irak mit 29 Prozent besonders niedrig sind.
Noch ein Detail aus der Statistik: Beim Bildungsstatus sind zugewanderte Personen in der Spitze sogar höher qualifiziert als Menschen ohne Migrationshintergrund. Allerdings gibt es bei Zugewanderten jedoch auch deutlich mehr Personen mit nur Basisqualifikationen. 23 Prozent wiesen im Vorjahr maximal einen Pflichtschulabschluss auf.
Kanzleramtsministerin Claudia Bauer (ÖVP) meinte dazu: „Man sieht ganz deutlich, dass hier der Mittelbau fehlt.“ Stephan Marik-Lebeck von der Statistik Austria verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass Österreich einen hohen Anteil an Personen mit Lehrabschluss oder Abschluss an einer berufsbildenden mittleren Schule habe – Ausbildungsformen, die so nicht in allen Ländern vorhanden sind.
Gut 2,5 Millionen Menschen in Österreich mit Migrationshintergrund
Insgesamt hatten im Jahresdurchschnitt 2025 2,55 Millionen Menschen Migrationshintergrund – 28 Prozent der Gesamtbevölkerung. Das bedeutet einen Anstieg um gut eine Million oder 10 Prozent seit 2010. Die größte Zuwanderergruppe in dieser Periode waren mit 116.000 Personen Rumänen, gefolgt von Syrern. Insgesamt sind Deutsche mit rund 242.000 Menschen in Österreich die dominierende Nation.
Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat dazu geführt, dass Bürger aus diesem Land hierzulande mittlerweile die neuntgrößte Gruppe ausmachen.
Eine breit angelegte Umfrage der Statistik Austria mit einer Stichprobe von 5400 Personen zeigt, dass Ukrainer sich am stärksten noch zu ihrem Heimatland zugehörig fühlen und auch am seltensten Deutsch sprechen (58 Prozent). Die stärkste Zugehörigkeit zu Österreich verspüren Syrer (83 Prozent) und Afghanen (80 Prozent).
Bürger aus muslimisch-geprägten Ländern fühlen sich diskriminiert
Gleichzeitig fühlen sich Personen aus muslimisch geprägten Staaten am häufigsten diskriminiert: Bei Afghanen gab mehr als die Hälfte der Befragten an, zumindest gelegentlich davon betroffen zu sein.
Personen mit Migrationshintergrund sehen jedoch das Zusammenleben deutlich positiver als Einheimische. 58 Prozent stellen hier ein gutes Zeugnis aus, aber nur 26 Prozent der Menschen ohne Migrationshintergrund. Auffällig ist freilich, wie Stephan Marik-Lebeck von der Statistik Austria betonte, dass die Zufriedenheit deutlich höher ist, wenn man in regerem Austausch steht. So sehen jene, die täglichen Kontakt mit Migranten haben, zu 42 Prozent ein positives Zusammenleben, jedoch nur 21 Prozent jener, die selten bis nie auf Zugewanderte treffen.
Integrationspflichtengesetz
Das in den Grundzügen im Regierungsprogramm verankerte und 2025 mehrmals vorgestellte Vorhaben der Integrationspflicht sieht verschärfte Maßnahmen beim Abbruch von Integrationsprogrammen vor.
Werden Werte- oder Sprachkurse nicht abgeschlossen oder eine sogenannte Werte-Charta abgelehnt, sollen teils empfindliche Verwaltungsstrafen möglich werden – laut dem Gesetzesentwurf aus dem Integrationsressort bis zu 5000 Euro.
Sozialhilfe und Integrationspflichten sind gesetzlich verknüpft. Asylberechtigte sollen während der Integrationsphase nur eine reduzierte Sozialhilfe erhalten oder die Sozialhilfe bei Nichteinhaltung der Integrationsauflagen gekürzt werden.
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