Krise im Strafvollzug

Bluttat im Gefängnis: Verurteilter Doppelmörder tötete mit manipuliertem Buttermesser

Das Forensisch-therapeutische Zentrum Garsten (Oberösterreich) ist in einem ehemaligen Kloster untergebracht.
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In der Justizanstalt Garsten erstach ein 63-Jähriger einen Mithäftling. Es ist binnen kurzer Zeit der zweite tödliche Vorfall in einer österreichischen Haftanstalt. Volksanwaltschaft und eine Expertenkommission kritisieren strukturelle Mängel.

Eine Überwachungskamera hat alles aufgezeichnet. Auf dem tonlosen Video ist zu sehen, wie eine 63-Jähriger in der Justizanstalt Garsten mit einem manipulierten Buttermesser auf einen 40-jährigen Mithäftling einsticht. Justizwachebeamte eilen hinzu. Sie können das Opfer aber nicht mehr retten. Die Obduktion ergab mehrere Stiche in den Brustkorb, wobei ein Stich in die Lunge tödlich gewesen sei.

Als Motiv gab der Verdächtige in einer ersten Einvernahme an, wütend auf Behörden und Ämter gewesen zu sein. Diese Wut habe sich jedoch nicht direkt gegen das Opfer gerichtet, mit diesem habe es keine Streitigkeiten gegeben, berichtete Andreas Pechatschek von der Staatsanwaltschaft Steyr. Die Tatwaffe hatte der mutmaßliche Täter so präpariert, dass er besser zustechen konnte. Es wird daher wegen Mordes ermittelt.

Verdächtiger hatte 2017 ein Ehepaar ermordet

Beim Verdächtigen handelt es sich um einen rechtskräftig verurteilten Doppelmörder. Er hatte im Sommer 2017 in Linz ein betagtes Ehepaar getötet, berichtet die APA unter Berufung auf informierte Kreise.

Täter und Opfer waren aufgrund einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung zusätzlich zu den über sie verhängten Haftstrafen in ein Forensisch-Therapeutisches Zentrum eingewiesen worden, weil dort zumindest am Papier eine haftbegleitende Therapie gewährleistet ist. Eine solche war bei beiden Männern nach Ansicht von psychiatrischen Sachverständigen geboten, um die von ihnen ausgehende Gefährlichkeit zu unterbinden.

Mutmaßlicher Täter bereits 2018 zu lebenslang verurteilt

Der Tunesier hatte sich seinerzeit kurz nach der Tat gestellt. Er sagte aus, er habe ein Exempel an der Gesellschaft und der FPÖ, durch die er sich als Ausländer und Muslim diskriminiert fühlte, statuieren wollen. Ein Sohn des getöteten Paares arbeitete in einer von einem FPÖ-Politiker geführten Abteilung des Landes Oberösterreich. Allerdings hatte die Familie kein Naheverhältnis zu den Freiheitlichen. In Linz wurde er 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Sowohl Täter als auch Opfer waren wegen anhaltender Gefährlichkeit im Maßnahmenvollzug untergebracht.
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Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hatte dem nunmehr 63-Jährigen eine „querulatorische Persönlichkeitsstruktur“ attestiert und ausdrücklich vor ihm gewarnt.

Opfer seit 2003 im Maßnahmenvollzug

Der Getötete befand sich nach APA-Informationen seit 2003 in Haft. Er wurde seinerzeit wegen schwerer Sexualstraftaten zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt und aufgrund seiner Gefährlichkeit in den sogenannten Maßnahmenvollzug eingewiesen.

Nach Verbüßung seiner Haft wurde er weiter im FTZ Garsten angehalten und behandelt. Sachverständige sprachen sich in regelmäßig eingeholten psychiatrischen Gutachten gegen seine bedingte Entlassung aus. Sie attestierten ihm eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung. Die von ihm ausgehende Gefahr sahen sie als nicht gebannt an.

17-jähriger Häftling tötete Zellengenossen

Die Bluttat von Garsten steht in einer Reihe mit weiteren Vorfällen in österreichischen Justizanstalten. Erst vor zwei Wochen tötete ein 17-jähriger Häftling in Klagenfurt seinen 19-jährigen Zellengenossen.

Ein Problem im Strafvollzug ist neben Personalmangel und Überbelegung der Umgang mit psychisch beeinträchtigten Menschen. Darauf wies im Juli auch eine Untersuchungskommission hin, die von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) im Jänner nach dem Tod eines Häftlings in Hirtenberg eingesetzt worden war. Er war gestorben, nachdem er aufgrund einer medizinischen Anordnung auf die psychiatrische Abteilung einer Krankenanstalt gebracht werden sollte. Er wehrte sich dagegen. Bei der folgenden Auseinandersetzung mit Justizwachebeamten wurde er so schwer verletzt, dass er später im Spital starb.

„Systemversagen“

Im heurigen Februar wurde der Suizid eines 23-jährigen U-Häftlings in der Wiener Justizanstalt bekannt. Der Vorfall hatte sich bereits im vorigen Mai ereignet. Nun würden Vorwürfe laut, dass der junge Mann falsch untergebracht war.

Kritik am Strafvollzug kommt immer wieder von der Volksanwaltschaft. Diese stellte am 26. März in einem Bericht ein Systemversagen fest, insbesondere was den Umgang mit psychisch erkrankten Menschen betrifft. Deren Versorgung sei zumindest in einigen Justizanstalten nur bedingt oder nicht ausreichend gewährleistet. (TT)