Drei Personen angeklagt

Nach Selbstanzeige: Missbrauchs-Vorwürfe gegen Kabarettisten Günther „Gunkl“ Paal

Seit Mai ermittelte die Staatsanwaltschaft Wien in der Causa gegen den Kabarettisten Günther Paal.
© EVA MANHART

In der Causa rund um den Missbrauchsverdacht gegen Günther Paal alias „Gunkl“ hat die Staatsanwaltschaft Wien Anklage gegen den Kabarettisten sowie zwei Frauen erhoben, die ihn über längere Zeit erpresst haben sollen.

Wien – In der Causa rund um den Missbrauchsverdacht gegen Günther Paal alias „Gunkl“ ist gegen ihn und zwei Frauen, die ihn erpresst haben sollen, Anklage erhoben worden. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft Wien am Mittwochnachmittag in einer der APA übermittelten Stellungnahme, nachdem der Anwalt des Künstlers, Florian Höllwarth, sich dazu öffentlich geäußert hatte. Der Künstler soll fast 190.000 Euro Schweigegeld bezahlt haben, gab die Anklagebehörde bekannt.

Die Anklage wurde demnach am Mittwoch beim Wiener Landesgericht für Strafsachen eingebracht. Paal wird „die Vornahme einer geschlechtlichen Handlung an einer unmündigen Person sowie das Verschaffen und Besitzen von zumindest 960 Bilddateien und 19 Videodateien sexualbezogenen Kindesmissbrauchsmaterials mündiger und unmündiger Minderjähriger zur Last gelegt“, teilte Behördensprecherin Judith Ziska mit.

Erpressungsvorwürfe gegen Mutter und Großmutter

Paal steht im Verdacht, sich an der Tochter einer Bekannten vergangen zu haben. Die 42-Jährige soll nicht zur Polizei gegangen sein, sondern den Künstler gemeinsam mit ihrer Mutter – also der Großmutter des betroffenen Kindes – unter Druck gesetzt und zur Zahlung von hohen Geldbeträgen gebracht haben. „Ihnen wird das Verbrechen der schweren Erpressung zur Last gelegt. Sie sollen den Künstler über einen längeren Zeitraum mit der Veröffentlichung kompromittierender Umstände zur Übergabe von rund 189.000 Euro genötigt haben“, gab die Staatsanwaltschaft bekannt.

„Die Strafdrohung für die Erst- und Zweitangeklagte beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe, jene für den Drittangeklagten sechs Monate bis fünf Jahre. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Anklageschrift Einspruch bei Gericht zu erheben“, heißt es in der staatsanwaltschaftlichen Stellungnahme. Termin für die Verhandlung, die vor einem Schöffensenat am Landesgericht stattfinden wird, gibt es demnach noch keinen.

Der Kabarettist und die Frau, die er seit rund 15 Jahren kennen soll, sowie deren Mutter werden sich gemeinsam vor Gericht verantworten müssen.

Frauen wegen schwerer Erpressung in U-Haft

Die Frauen sind wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr seit Anfang Juni bzw. Anfang Juli in Untersuchungshaft. Paal befindet sich auf freiem Fuß. Laut seinem Anwalt Höllwarth wurde das Kindesmissbrauchsmaterial auf einem alten Computer entdeckt, den der Mann „fünf bis sechs Jahre“ nicht mehr verwendet habe. Der Missbrauch des Kindes – es handelt sich um ein mittlerweile fünfjähriges Mädchen – soll zwei Jahre zurückliegen.

Grundsätzlich würde sich die Verjährungsfrist nach der Strafdrohung richten. Die strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen richtet sich etwa nach der Schwere der Tat und beginnt bei Opfern unter 18 Jahren oft erst zu laufen, wenn die betroffene Person volljährig wird.

Gunkl meldet sich per Videobotschaft

Paal gestand die Vorwürfe am Mittwochabend in einem Video auf Facebook. „Ich hab' Schande auf mich gebracht“, sagte er darin. Er bedauere die Taten „zutiefst“.

„Ich habe ein Kind dorthin geküsst, wo Erwachsene Kinder nicht küssen dürfen“, fuhr er fort. Es tue ihm „unendlich leid“. Er räumte zudem auch den Besitz von bildlichen Missbrauchsdarstellungen auf einem PC ein. „Das war eine Phase in meinem Leben. Da hatte ich die Lust auf solche Videos“, sagt er. (APA, TT.com)