Kommentar

Amtsdeutsch: Wenn Sprache irritiert statt informiert

Mit Worten kann Wissen vermittelt, Verständnis erreicht und können Konflikte gelöst werden. Das gilt allerdings nicht überall. Beispiel gefällig? „Dem gegen diese Entscheidung erhobenen Rechtsmittel wird mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen für eine ordentliche Revision keine Folge gegeben, weshalb der angefochtene Beschluss mit der Maßgabe bestätigt wird, dass die Kosten des Rechtsmittelverfahrens als weitere Verfahrenskosten auf die Hauptsache aufgeteilt werden.“ Dies ist ein Beispielsatz aus österreichischen Gerichtsbriefen. Für die wenigsten dürfte er auf Anhieb verständlich sein.