Betriebsrat geht zum OGH

Wirtschaftskammer-Gehälter landen beim Höchstgericht

In der Wirtschaftskammer geht es weiter rund.
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Wurde die Gehaltserhöhung zu Unrecht halbiert? Das muss jetzt der Oberste Gerichtshof (OGH) entscheiden.

Der Streit um die noch unter dem später zurückgetretenen Wirtschaftskammer-Präsidenten Harald Mahrer reduzierte Gehaltserhöhung landet jetzt beim Obersten Gerichtshof (OGH). Hintergrund ist der Beschluss des Erweiterten Präsidiums der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zur Valorisierung der Löhne und Gehälter der Kammer-Beschäftigten um 2,1 Prozent. Eine Berechnung nach der zuvor angewandten Faktorformel hätte für 2026 einen Wert von plus 4,2 Prozent ergeben.

Nach heftiger Kritik an der vergleichsweise üppigen Gehaltsanpassung von 4,2 Prozent (deutlich über der Inflation) hatte Mahrer die Erhöhung um ein halbes Jahr verschoben. Er verkaufte dies aber als Halbierung auf 2,1 Prozent für das Gesamtjahr 2026, was im Zusammenspiel mit anderen Vorwürfen zu seinem Rücktritt führte. Nach Mahrers Rückzug gab es dann eine weitere Volte: Die WKÖ-Beschäftigten erhielten nur eine Erhöhung um 2,1 Prozent ab Jänner.

Der Zentralbetriebsrat ist mit der Kürzung nicht einverstanden und wird dazu einen Feststellungsantrag beim OGH einbringen. Mit einer Entscheidung wird in den kommenden Monaten gerechnet.