Drehen am Pensionssystem: Was Aktivpension und neue betriebliche Vorsorge bringen
Der Nationalrat wird am Mittwoch Reformen im Pensionssystem beschließen. Wer über 65 Jahre hinaus arbeitet, soll bei der Steuer profitieren. Bei der betrieblichen Altersvorsorge kann wahlweise ein Modell mit mehr Ertrag, aber auch mehr Risiko gewählt werden.
Ein höheres Pensionsantrittsalter? Arbeiten über 65 hinaus? SPÖ und ÖVP wollen dieses heiße Eisen nicht angreifen. Vielmehr müsse das tatsächliche Antrittsalter endlich an die gesetzliche Grenze herangeführt werden, heißt es. Auf freiwilliger Basis will die Dreierkoalition längeres Arbeiten jetzt aber attraktiver machen. Am Mittwoch steht im Nationalrat der Beschluss der sogenannten „Aktivpension“ auf der Tagesordnung.
Kern der „Aktivpension“ ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 1250 Euro im Monat bzw. 15.000 Euro im Jahr für Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch weiterarbeiten – neben der Pension oder wenn sie diese aufschieben. Gelten soll die Steuerbegünstigung ab 1. Jänner 2027 sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige.
Einschleifregelung für Frauen
Voraussetzung sind mindestens 40 Versicherungsjahre, für Frauen gilt eine Einschleifregelung. Sie erreichen erst 2033 das gesetzliche Pensionsalter 65 Jahre. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss künftig auch keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen, Selbstständige leisten weiter den fiktiven Dienstgeberbeitrag. Gleichzeitig entfällt aber die besondere Höherversicherung – die Pension wird für jene, die neben der Pension weiter erwerbstätig sind, also nicht mehr aufgestockt.
Für Dienstgeber bringt die Änderung Mehrkosten. Sie müssen künftig auch für Beschäftigte über 65 die vollen – statt bisher die halben – Pensionsbeiträge bezahlen.
68.000 bisherige Zuverdiener profitieren
Profitieren von der Steuerbegünstigung werden rund 68.000 bisherige Zuverdienerinnen und Zuverdiener – die Mehrheit davon Selbstständige (knapp 40.000). Dazu kommen rund 22.000 Aufschieberinnen und Aufschieber (davon 7000 Selbstständige).
Die „Aktivpension“ war vor allem eine Forderung der ÖVP. Sozialsprecher August Wöginger rechnet die steuerlichen Entlastungen vor. Wer neben einer Bruttopension in der Höhe von 1700 Euro weitere 500 Euro monatlich dazuverdient, erspare sich pro Jahr 1630 Euro.
Bei einer Bruttopension von 2400 Euro und 1250 Euro Zuverdienst beträgt die Ersparnis laut dem ÖVP-Sozialsprecher knapp 6100 Euro. Wer die Pension aufschiebt, spare sich bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 3200 Euro über ein ganzes Jahr 6805 Euro.
Neue Auswahlmöglichkeit bei der „Abfertigung neu“
Neu sind auch von den NEOS betriebene Änderungen bei der betrieblichen Altersvorsorge. Beschäftigte erhalten dadurch ab 2028 eine neue Auswahlmöglichkeit für ihre Mitarbeitervorsorge („Abfertigung neu“). Sie können diese profitabler als bisher veranlagen, nehmen dafür aber gleichzeitig ein höheres Risiko in Kauf. Auch die Möglichkeit einer Auszahlung bei Jobwechsel entfällt.
Zudem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig erworbene Abfertigungsanwartschaften auch kostenfrei in eine Pensionskasse für eine lebenslange Zusatzpension übertragen. Überbetriebliche Pensionskassen müssen dafür ein Standardprodukt anbieten. (TT, APA)
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