Besondere Regelung

Warum Mette-Marit nicht vor dem Epstein-Ausschuss aussagen muss

Die norwegische Königin Mette-Marit hatte früher Kontakt zu Jeffrey Epstein.
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Trotz früherer Kontakte zu Jeffrey Epstein wird Norwegens Königin Mette-Marit nicht vor dem parlamentarischen Ausschuss erscheinen. Der Grund liegt in der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des Königshauses.

Die Aufarbeitung von Kontakten zu dem inzwischen verstorbenen US-Finanzier Jeffrey Epstein beschäftigt in Norwegen weiterhin Politik und Öffentlichkeit. Während sich aktuelle und frühere Regierungsmitglieder zu Fragen rund um staatliche Abläufe und den Umgang mit veröffentlichten Dokumenten äußern sollen, wird Königin Mette-Marit nicht befragt.

Der Grund liegt in der verfassungsrechtlichen Stellung des norwegischen Königshauses. Nach Angaben des Ausschusses bezieht sich der Auftrag nur auf Regierung und staatliche Verwaltung. Mitglieder der Königsfamilie fallen nicht in diesen Zuständigkeitsbereich. Eine Ladung von Mette-Marit ist daher nicht vorgesehen. Im Mittelpunkt stehen vielmehr staatliche Kontrollmechanismen und der Umgang von Behörden und Politik.

Epstein „kein guter Mensch“

Für Aufmerksamkeit hatten zuletzt frühere Kontakte der norwegischen Königin zu Jeffrey Epstein gesorgt. Mette-Marit äußerte sich dazu bereits öffentlich und erklärte, sie habe damals nicht gewusst, dass Epstein ein verurteilter Sexualstraftäter gewesen sei. Später habe sie erkannt, dass er „kein guter Mensch“ sei, und den Kontakt beendet.

Experten sehen keine Grundlage für Vorladung

Auch von Experten wird die Nicht-Einladung der Königin mit ihrer besonderen verfassungsrechtlichen Stellung begründet. Mitglieder des Königshauses unterliegen anderen Regeln als Regierungsmitglieder und gehören nicht zum Kontrollbereich des parlamentarischen Ausschusses.