Mangelhafte Dokumentation

Honorare, Accounts und Sitzungen: Rechnungshof kritisiert Auftragsvergaben

Der Rechnungshof hat sich auf Antrag der FPÖ angeschaut, wie die Ministerien unter Türkis-Grün mit Auftragsvergaben umgegangen sind.
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Der Rechnungshof hat die Verflechtungen von Ministerien mit Parteien und parteinahen Akteuren unter die Lupe genommen. Kritik gibt es unter anderem an Aufträgen für Ex-NEOS-Chef Matthias Strolz, Social-Media-Ausgaben für Regierungsmitglieder und der Nutzung von Kanzleramtsräumen durch die ÖVP.

Wien – Der Rechnungshof hat auf Antrag der FPÖ Leistungen der Ministerien der zwischen 2020 und 2025 regierenden türkis-grünen Regierung an politische Parteien und diesen nahestehende Personen durchleuchtet. Das ernüchternde Ergebnis: 32 von 43 geprüften Fällen von Zahlungen waren gleich in mehrfacher Hinsicht nicht ordnungsgemäß und nicht wirtschaftlich, heißt es in dem Prüfbericht. Insgesamt identifizierten die ExpertInnen des Rechnungshofs Zahlungen und Geschäfte mit parteinahen Empfängern in Höhe von 5,11 Millionen Euro. Rückschlüsse auf eine systematische Bevorzugung einer Partei konnten aber nicht festgestellt werden.

Vieles nicht ausreichend dokumentiert

Von den 43 Fällen waren nur elf ausreichend dokumentiert und somit für den Rechnungshof nachvollziehbar. Sechs und somit die meisten der als mangelhaft eingestuften Gebarungsfälle betrafen das ÖVP-geführte Landwirtschaftsministerium, wobei jeweils die ÖVP profitierte. Fünf Fälle entfielen auf das damals ebenfalls ÖVP geführte Bildungsministerium sowie das Grüne Justizministerium, Profiteure waren dabei neben ÖVP und Grünen auch NEOS und SPÖ.

Das Landwirtschaftsministerium kommt im jüngsten Bericht des Rechnungshofs besonders häufig vor.
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Unter anderem kritisiert der Rechnungshof einen Rahmenvertrag des Landwirtschaftsministeriums über 130.000 Euro für Medienschaltungen, der direkt und ohne ausreichende Dokumentation vergeben worden sein soll. Auch im Justizministerium wurden laut Bericht Leistungen rund um den „Jailshop“ jahrelang per Direktvergabe vergeben.

Geleitet wurde der Webshop, in dem von Strafgefangenen hergestellte Produkte verkauft werden, von Ende 2017 bis April 2024 von einem Grünen Bundesrat. Vom Justizministerium erhielt er dafür bis April 2024 rund 166.000 Euro. Bemängelt wird außerdem die Beauftragung einer Social-Media-Agentur durch das ab 2020 von Alma Zadic (Grüne) geleitete Justizministerium. Zu Gesamtkosten von 49.800 Euro wurde ein Social-Media-Konzept erstellt, das auch Zadic als Privatperson betraf.

Hohe Tagsätze eines Ex-Politikers

Gut verdient hat laut dem Bericht auch der ehemalige NEOS-Chef Matthias Strolz. Dem Bildungsministerium verrechnete er laut Bericht Beratungsleistungen „weit über dem marktüblichen Tagsatz“: Für eine Arbeitsleistung von 25 Tagen flossen 130.000 Euro. Beauftragt wurde Strolz ohne Vergleichsangebote und Preisauskünfte auch vom ebenfalls ÖVP-geführten Innenministerium sowie vom damals Grünen Beamtenministerium.

Matthias Strolz hat nach seiner Zeit als NEOS-Politiker ins Beraterfach gewechselt. Lukrative Aufträge erhielt er in den letzten Jahren von verschiedenen Parteien.
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Weiterer Kritikpunkt der Rechnungshof-Prüfer: Das ÖVP-geführte Bundeskanzleramt überließ seine Räumlichkeiten von Anfang 2019 bis Ende 2024 der ÖVP regelmäßig zu Veranstaltungs- und Sitzungszwecken. Dafür erstattete die Partei zwar insgesamt rund 37.000 Euro, aber eigentlich seien die Räumlichkeiten ausschließlich der Aufgabenwahrnehmung des Bundeskanzlers als solchem vorbehalten, moniert der Rechnungshof.

Potenzial der indirekten Parteienförderung

Schon in der Vergangenheit hatte der Rechnungshof die Betreuung der Social-Media-Accounts von Regierungsmitgliedern durch Bedienstete der Kabinette kritisiert. Zwischen 2020 und Juli 2024 fielen dafür insgesamt 1,62 Mio. Euro an Personalaufwand an. Trotz des 2025 geänderten Parteiengesetzes, wodurch diese Aufwendungen nicht mehr als unzulässige Parteispenden gelten, sieht der Rechnungshof darin weiter eine potenziell ungedeckelte und intransparente indirekte Parteienförderung.

Auch die Praxis, dass Ministerien Abgeordnete bei der Erstellung von parlamentarischen Anträgen unterstützen, wurde untersucht. Dies sei zwar grundsätzlich zweckmäßig, urteilt der Rechnungshof. Er spricht sich aber für einheitliche Vorgaben aus, um die Transparenz der Zusammenarbeit zu erhöhen.