Langer Übergangszeitraum

Nach dem Dürresommer: Regierung verspricht mehr Transparenz bei Wasserentnahme

Vertreter der Regierungsparteien, allen voran Landwirtschafts- und Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP), stellten gestern den Fahrplan für das Wasserentnahmeregister vor.
© APA/Hochmuth

Eine zentralisierte Datensammlung soll den Wasserverbrauch besser analysierbar machen. Die Einführung erfolgt schrittweise und nicht sofort. NGOs gehen die neuen Pläne der Regierung aber nicht weit genug.

Wien – Künftig soll ein digitales Register den Überblick über die Wasserentnahmen im Land verbessern und präziser analysierbar machen, etwa um für Dürreperioden konkreter planen zu können. Der Verordnungsentwurf zum im Regierungsprogramm angekündigten Wasserentnahmeregister gehe jetzt in Begutachtung, erklärte Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) am Freitag. Erste verpflichtende Einmeldungen sind für 2029 geplant. NGOs fordern mehr Tempo.

Eine Milliarde Euro Dürreschäden

Österreich ist eines der wasserreichsten Länder Europas. Nach den diesjährigen Hitzerekorden – erstmals über 41 Grad – und einem Niederschlagsdefizit fiel die Wasserbilanz im Sommer allerdings deutlich negativ aus. Erstmals in der Messgeschichte hätten „90 Prozent der Gemeinden einen niedrigen oder sehr niedrigen Grundwasserstand“ verzeichnet, so NEOS-Abgeordneter Michael Bernhard. Auch die Landwirtschaft ist laut Totschnig „massiv betroffen“, mit Dürreschäden in Höhe von circa einer Milliarde Euro.

Wir haben in Österreich bisher die wirklich komfortable Situation gehabt, dass es einfach genügend Wasser gibt.
Norbert Totschnig (Umweltminister, ÖVP)

Statistiken zum Wasserverbrauch seien in Österreich bisher „noch nicht ausreichend“ gewesen, so Julia Herr von der SPÖ. Oberste Priorität habe dabei das Trinkwasser und das Register könne helfen, es „auch in Zukunft zu garantieren“. „Wir haben in Österreich bisher die wirklich komfortable Situation gehabt, dass es einfach genügend Wasser gibt“, sagte der Umweltminister. Es sei nun aber notwendig, sich auf Engpässe vorzubereiten.

Fahrplan für Wasserentnahmeregister

Mit den gesammelten Daten soll es einfacher werden, festzustellen, wer im Land wie viel Wasser aus der Umwelt verbraucht und wann. Totschnig sieht darin ein „langfristiges Planungsinstrument“. Wer etwa eine neue Wasserstoffproduktion oder ein Datenzentrum errichten will, wisse dadurch, ob das notwendige Wasser zur Verfügung stehe. Bisher sei in Österreich zwar bekannt gewesen, „wie viel darf man entnehmen“, so NEOS-Sprecher Bernhard, aber nicht „wie viel wurde tatsächlich entnommen“.

Beginnend mit 1. Juli 2029 müssen der Verordnung nach solche Betriebe ihre Einmeldungen einreichen, die mehr als 150.000 Kubikmeter (m3) Wasser pro Jahr entnehmen. Ab dem 1. Jänner 2032 sind auch Wasserentnahmen ab 40.000 m3 pro Jahr zu melden. Die Einmeldungen müssen laut Umweltminister einmal jährlich gemacht werden. Gleichzeitig will man alle relevanten Informationen in historischen Wasserbüchern und weiteren Bescheiden aus den Bezirken digitalisieren und zentralisieren.

Hausbrunnen nicht betroffen

Aufbauen soll das digitale Register nun das Landwirtschaftsministerium. „In weiterer Folge werden die Bundesländer die bestehenden Informationen aus den wasserrechtlichen Bewilligungen aufbereiten und in das Wasserentnahmeregister einspielen“, erklärte der Ressortchef. Kleinere Entnahmen etwa aus Hausbrunnen betreffe die Maßnahme nicht.

Der Vollausbau des Registers kommt mit 2032 zu spät.
Greenpeace

Diversen NGOs und Organisationen geht der angekündigte Plan zu langsam. Für Greenpeace ist die Kubikmeterschwelle für die erste Phase ab 2029 zu hoch. „Der Vollausbau des Registers kommt mit 2032 zu spät“, hieß es in einer Aussendung am Freitag. In eine ähnliche Kerbe schlägt eine Stellungnahme des WWF: „Das Register muss früher starten und mehr Entnahmen erfassen als geplant.“ Unzufrieden zeigt sich auch die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (ÖVGW). „Der vorgesehene Übergangszeitraum bis Juli 2029 wird der Dringlichkeit der Situation nicht gerecht.“ (TT, APA)