Credit Suisse kauft sich aus Steuerverfahren frei
Das Schweizer Bankhaus soll betuchten Deutschen systematisch bei der Steuerhinterziehung geholfen und Geld vor dem deutschen Fiskus versteckt haben.
Düsseldorf - Die Schweizer Großbank Credit Suisse soll 150 Millionen Euro Bußgelder an die deutsche Justiz zahlen. Die Bank habe bereits zugestimmt, teilte die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft am Montag mit. Die Ermittler stellten einen entsprechenden Antrag beim Düsseldorfer Landgericht, das nun über die Einigung befinden muss. Das Schweizer Bankhaus soll betuchten Deutschen systematisch bei der Steuerhinterziehung geholfen und Geld vor dem deutschen Fiskus in Lebensversicherungen auf den Bermudas versteckt haben.
Die Strafverfahren gegen neun Mitarbeiter der Bank könnten nun gegen Geldauflagen eingestellt werden, so die Ermittler. Gegen einen leitenden Mitarbeiter sei bereits das Ende des Verfahrens gegen Zahlung von 250.000 Euro beantragt worden. Die Credit Suisse begrüßte am Montag die Einigung. Damit könne ein für alle Beteiligten komplexer und langwieriger Rechtsstreit vermieden werden, teilte das Geldinstitut in Zürich mit.
Die Ermittlungen waren im April 2010 durch den Ankauf einer gestohlenen CD mit Kundendaten von mehr als 1.100 mutmaßlichen deutschen Steuersündern ausgelöst worden. Den Ermittlern waren zusätzlich vertrauliche Unterlagen zugespielt worden. Sie hatten danach verdächtige „Cross-Border-Geschäfte“ der Großbank untersucht. Diese legten den Verdacht nahe, dass Lebensversicherungen auf den Bermudas als Tarnung genutzt wurden, um darin unversteuertes Geld zu verstecken.
Die Ermittlungen gegen die deutschen Steuersünder sind von der Einigung nicht betroffen. Diese Verfahren dauern noch an, oder sind zum Teil bereits gegen Zahlung von Geldauflagen oder Strafbefehlen erledigt.
Nach Bekanntwerden des CD-Ankaufs hatten sich tausende Steuerpflichtige selbst angezeigt, um einer Strafe zu entgehen. Dem Vernehmen nach hatte das Land Nordrhein-Westfalen 2,5 Millionen Euro für die gestohlene CD bezahlt. Der Gerichtskasse des Landes fließen nun die 150 Millionen Euro zu.
Deutschland und die Schweiz wollen an diesem Mittwoch das Steuerabkommen unterzeichnen, das den Umgang mit dem Schwarzgeld deutscher Steuerbetrüger regeln soll. Das Abkommen verpflichtet Schweizer Banken, eine Pauschalsteuer auf das Vermögen bisher unentdeckt gebliebener Steuersünder zu erheben.
Im Vorgriff auf die Steuer verweigern Schweizer Banken den deutschen Schwarzgeld-Sündern offensichtlich den Abzug ihrer Vermögen per Barauszahlung. Thomas Sutter von der Schweizer Bankiersvereinigung bestätigte dies dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“: „Wir möchten, dass das Steuerabkommen eingehalten wird. Darum sind große Barauszahlungen derzeit nicht möglich. Überweisungen sind kein Problem.“ (APA/dpa)
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