Freund beim Kartoffelschälen erstochen: Sechseinhalb Jahre
Die 33-Jährige wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Wien - Eine 33-jährige Frau, die am 20. Februar 2011 ihren Lebensgefährten beim Zubereiten des Abendessens mit einem Steakmesser erstochen hat, ist am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ist bereits rechtskräftig, die Heimhelferin nahm ihre Strafe an.
Die Staatsanwaltschaft hatte der gebürtigen Rumänin zugebilligt, nicht in Tötungsabsicht gehandelt bzw. das letale Ende nicht für ernstlich möglich gehalten zu haben, als sie das Messer gegen Gottfried F. (50) richtete. Der frühere Szene-Gastronom, der vor einigen Jahren sein Lokal weitergegeben hatte und zuletzt keiner geregelten Beschäftigung mehr nachging, starb an den Folgen eines wuchtigen Stichs in die rechte Brustseite, der die Lunge beschädigte. Nach Darstellung der Angeklagten war dem ein Streit vorausgegangen, weil sie aus dienstlichen Gründen wieder einmal wesentlich später als ursprünglich angekündigt von der Arbeit nach Hause gekommen war.
Seit Gottfried F. in Erfahrung gebracht hatte, dass seine Freundin früher vorübergehend als Prostituierte gearbeitet hatte, um sich finanziell über Wasser halten zu können, verdächtigte er sie, sich mit anderen Männern zu vergnügen, während er zu Hause auf sie wartete. Wie die 33-Jährige dem Schöffensenat versicherte, gab es für Eifersüchteleien keinen Grund: „Ich hatte ihn sehr gern. Ich hab‘ mir vorgestellt, dass wir das ganze Leben gemeinsam verbringen. Er war sehr gut und nett zu mir.“
„Wir sind gestolpert und ich bin auf ihn draufgefallen. Da ist es passiert“, schilderte die 33-Jährige, wie das Messer angeblich in den Körper ihres Freundes gelangte. Es habe sich um einen „Unfall“ gehandelt. Sowohl ein physikalisch-technischer Sachverständiger als auch ein Gerichtsmediziner widerlegten jedoch die Version der Angeklagten. (APA)
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