Zelltherapie

Nature-Magazin: Kritik an Rückkehr Strassers an die Klinik

Das Wissenschaftsmagazin „Nature“ kritisiert Österreichs „Schwäche und Langsamkeit“ im Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.

Innsbruck - Vor drei Jahren hatte die renommierte Wissenschaftszeitschrift „Nature“ den Umgang Österreichs mit wissenschaftlichem Fehlverhalten scharf kritisiert: „Something, it seems, is rotten in the state of Austria“, hieß es damals im Zusammenhang mit einer umstrittenen Harninkontinenzstudie an der Medizin-Uni Innsbruck. Das Magazin hat seine Meinung nicht geändert, wie ein Kommentar über die Aufhebung der Suspendierung einer der zentralen Figuren in dieser Affäre zeigt: „Nature“ kritisiert darin erneut die „Schwäche und Langsamkeit“ Österreichs beim Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten.

„Er führte klinische Versuche ohne ethische Genehmigung durch. Er konnte keine Rohdaten für seine hochrangigen Publikationen vorlegen. Er fälschte Beweismittel. Dennoch hat eine Kommission angeordnet, dass der österreichische Urologe Hannes Strasser wieder an seinen Arbeitsplatz an der Medizinischen Universität Innsbruck zurückkehren kann“, leitet „Nature“ seinen Bericht ein. Nun suche die Uni einen Ausweg aus dieser „peinlichen Situation, die die Schwäche und Langsamkeit des österreichischen Systems beleuchtet, wie mit wissenschaftlichem Fehlverhalten umgegangen wird“.

Prozess endete mit Geldstrafe

Strasser war im Sommer in Innsbruck vor Gericht gestanden. Die Anklage warf ihm vor, Patienten vorgetäuscht zu haben, dass es sich bei einer Harninkontinenz-Therapie mit Stammzellen um eine anerkannte und nicht um eine experimentelle Behandlungsmethode handelt. Lediglich 21 der knapp 400 von Strasser mit dieser Methode betreuten Patienten hätten sich innerhalb einer genehmigten klinischen Studie befunden.

Der Urologe war Anfang August von den Hauptvorwürfen des Betruges und der Untreue freigesprochen worden. Wegen Falschaussage und Fälschung von Beweismitteln erhielt er eine unbedingte – nicht rechtskräftige – Geldstrafe in der Höhe von 4500 Euro. Die Disziplinarkommission des Wissenschaftsministeriums hatte daraufhin die Suspendierung des Arztes aufgehoben - ein Beschluss, der die Med-Uni wenig gefreut hat. Sie bereitet eine Berufung gegen den Bescheid der Disziplinarkommission vor. (APA)