Familienvater wegen Inzest zu hoher Haftstrafe verurteilt
Der 46-Jährige hatte sich jahrelang an zwei seiner vier Töchter vergangen und mit einer von ihnen zwei Kinder gezeugt. Dafür fasste er nun sieben Jahre Haft aus.
Memmingen - Das Landgericht Memmingen hat einen 46 Jahre alten Familienvater am Donnerstag zu sieben Jahren und zwei Monaten Haft wegen Inzest verurteilt. Der Mann hatte sich an zwei seiner insgesamt vier Töchter jahrelang vergangen.
Mit der älteren der jungen Frauen hat er zwei Kinder. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen des Beischlafs zwischen Verwandten in 161 Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 54 Fällen.
Mit dem Strafmaß schloss sich das Gericht weitgehend den Forderungen der Verteidigung an. Diese hatte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren gefordert, die Staatsanwaltschaft ein Jahr mehr.
„Was er gesagt hat, ist in der Familie Gesetz gewesen“, sagte die Vorsitzende Richterin Brigitte Grenzstein in der Urteilsbegründung. Die Mutter der heute 21 und 24 Jahre alten Opfer sei vom Angeklagten abhängig gewesen. „Sie hat alles getan, was ihr Mann gesagt hat. Sie konnte ihren Töchtern nicht helfen“, betonte die Richterin.
Die 21-jährige Tochter hatte ihren Vater aus Angst vor weiteren Übergriffen angezeigt und den Inzest damit ans Licht gebracht. Die Familie sei ihr daraufhin mit Ablehnung und Hass begegnet und habe der jungen Frau unterstellt, dass sie lüge, sagte Grenzstein. „Sie ist keine Lügnerin“, stellte die Richterin klar. (dpa)
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