Innenpolitik

Lobbyisten-Gesetz - Experte: Österreich könnte „Vorbild“ werden

In Ungarn, Polen, Litauen, Kanada und den USA gibt es bereits verpflichtende Lobbyistenregister.

Wien - Kommt das Lobbyisten-Gesetz wie geplant, könnte Österreich international „ein Vorbild“ werden. Das ist die Einschätzung des Politikwissenschaftlers Hubert Sickinger, der in Österreich auch für die Antikorruptionsorganisation Transparency International (TI) tätig ist, im Gespräch mit der APA. Auch auf EU-Ebene wird die verpflichtende Registrierung der Lobbyisten diskutiert - derzeit ist sie nur freiwillig.

In der EU haben Polen, Ungarn und Litauen verpflichtende Lobbyistenregister bereits beschlossen. Alle drei Staaten ahnden Verstöße mit Bußgeldern und Geldstrafen. Die USA und Kanada sehen dagegen sogar Haftstrafen vor. Sickinger ist jedoch der Meinung, dass Nordamerika mit Österreich in dieser Hinsicht nicht zu vergleichen sei.

Auf EU-Ebene ging im Juni dieses Jahres das neue gemeinsame Lobbyregister von Kommission und Parlament an den Start. Es ist online einsehbar und soll neben den traditionellen Lobbyisten auch Anwaltskanzleien, Denkfabriken und Nichtregierungsorganisationen erfassen. Ziel dieses Verzeichnisses ist es, mögliche Einflussnahmen von Industrie, Verbänden und anderen Interessenvertretern auf die europäische Politik stärker offenzulegen.

Die Registrierung ist bisher allerdings freiwillig. Kommission und Parlament bauen auf öffentlichen Druck und praktische Vorteile. So werden die registrierten Organisationen beispielsweise direkt per E-Mail über anstehende Gesetzesvorhaben informiert, die in ihre Domäne fallen. Notwendig ist eine Eintragung nur dann, wenn man beim Parlament oder bei der Kommission akkreditiert werden möchte.

Die österreichische Regelung soll da strenger werden. Sie sieht eine Registrierungspflicht vor. „Österreich könnte damit zum Vorbild werden“, sagte Sickinger. Der Politikwissenschaftler gab aber auch zu bedenken, dass die Lobbyismusbestimmungen verschiedener Länder nur schwer vergleichbar seien, denn was in Österreich im Lobbyisten-Gesetz stehe, könne in anderen Länder Inhalt des Strafrechts, der Antikorruptionsgesetze oder des Berufsrechts sein. (APA)