Verurteilter verriet Komplizen, zu weiteren 15 Monaten verurteilt

Nach einem Raubüberfall im Oberland standen zwei weitere Täter vor Gericht. Ein bereits Verurteilter hatte die beiden im Häfn verraten.

Innsbruck – Der Überfall ging bereits im Jänner 2009 über die Bühne. Drei maskierte Täter drangen damals in die Wohnung eines Imster Pärchens ein. Die Täter waren nicht an Geld, sondern an einem Kilo Haschisch interessiert, das sie in der Wohnung vermuteten.

Die beiden Opfer wehrten sich allerdings so heftig, dass die Räuber ohne Beute flüchten mussten. Eine Schildkappe, ein Handy und eine Maske (inklusive DNA-Spur) blieben am Tatort zurück.

Wie die Analyse der sichergestellten DNA-Spuren ergab, geht der Überfall auf das Konto eines 22-jährigen Einheimischen. Die Identität seiner beiden Komplizen gab er lange Zeit nicht preis. In der Justizanstalt besinnte sich der 22-Jährige dann aber doch und verriet den Behörden seine zwei Mittäter. Am Montag sitzen die teils Amtsbekannten nun vor einem Schöffensenat am Landesgericht.

Auch ohne Beute drohen den Männern für den gemeinsamen Raubversuch mit dem Abgeurteilten fünf bis 15 Jahre Haft. Beide zeigten sich zu dem Überfall geständig.

Der Hintergrund der Tat liegt in Drogen- und Medikamentenabhängigkeit. Tags vor dem Überfall hatte einer aus dem Trio erfahren, dass beim späteren Raubopfer ein Kilogramm Haschisch gelagert wäre. Auch ein Überfall mit einer Pistole stand im Raum. Da eine solche im Oberland aber nicht so schnell aufzutreiben war, beschloss man einen maskierten Besuch mit einem Radmutternschlüssel als Drohmittel. Der Überfall selbst verlief dann nicht so reibungslos wie geplant, setzte das Raubopfer doch massive Gegenwehr und riss dem inzwischen Verurteilten die Maske vom Gesicht. Ohne Beute traten alle drei Männer dann die Flucht an. Alle drei jungen Männer dürften bei der Tat unter dem Einfluss von Medikamenten gestanden haben.

Zu schwache Indizien für höhrere Strafe

Die zwei jungen Männer aus dem Oberland wurden am Montagmittag vom Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Andreas Fleckl zu je 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Das ursprünglich angeklagte Delikt des versuchten schweren Raubes konnte den Angeklagten laut dem Richter wegen „zu schwacher Indizien“ nicht nachgewiesen werden. Die beiden Tiroler verbüßen derzeit in diesem Jahr verhängte fünf- bzw. dreieinhalbjährige Haftstrafen wegen eines weiteren, schweren Raubdelikts. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Auf diese Verurteilungen sei bei der Bemessung der nunmehr ausgesprochenen Zusatzstrafen Bedacht genommen worden, erklärte der Richter in seiner Urteilsbegründung. „Die Tat ist zwar ursprünglich als schwerer Raub geplant worden, wurde dann aber nicht als solcher durchgeführt“, begründete Fleckl die Entscheidung des Schöffensenates. Voraussetzung für die Qualifizierung als schwerer Raub sei der Einsatz oder zumindest die Drohung mit einer Waffe oder einem waffenähnlichen Gegenstand. „Nach Durchführung des Beweisverfahrens ist nicht feststellbar, dass der Radmutternschlüssel eingesetzt wurde. Wir können nicht einmal sagen, ob damit gedroht wurde“, sagte der Richter.

(tt.com, fell, APA)