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Teilbedingte Haftstrafen im „Blue-Pegasus-Prozess“

(Symbolbild)
© Julia Hammerle

Die drei Angeklagten im „Blue-Pegasus-Prozess“ sind am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt von einem Schöffensenat wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs zu teilbedingten Haftstrafen zwischen 20 Monaten und fünf Jahren verurteilt worden. Laut Anklage hatten sie einen Schaden von insgesamt 2,6 Millionen Euro verursacht, indem sie Kautionen für Autos kassierten, die sie nie lieferten.

Der Erstangeklagte erhielt drei Jahre Gefängnis, zwei davon bedingt. Die beiden Mitangeklagten wurden zu 20 Monaten, 16 davon bedingt verurteilt. Die Angeklagten nahmen das Urteil an und verzichteten auf Rechtsmittel. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.

Darüber hinaus können die Verurteilten im Sinne der Wiedergutmachung 30 Jahre lang gepfändet werden. Richter Manfred Herrenhofer begründete seine Entscheidung damit, dass der Erstangeklagte das Modell zwar nicht erfunden, es aber in Österreich verankert habe. Er habe die „Geiz ist geil“ und „Will haben“ Mentalität ausgenutzt und einen Schaden von 2,2 Mio. Euro verursacht. Einem gewissenhaften Kaufmann hätten jedoch Zweifel an dem Businessplan kommen müssen, so der Richter.

Die beiden anderen Angeklagten hatten laut Herrenhofer ein Geschäftsmodell praktiziert, das nicht funktionieren konnte. Es sei auch hier an der Gewerbsmäßigkeit nicht zu zweifeln. Ein Schaden von 350.000 Euro sei entstanden. Als mildernd gelte für alle Angeklagten, dass sie bisher unbescholten seien und es eine Schuldeinsicht gebe.

In seinem kurzen Plädoyer hatte Staatsanwalt Markus Pacher auf die Geständnisse und die Unbescholtenheit der Angeklagten, aber auch auf „die besondere Rücksichtslosigkeit der Geschäftemacherei um jeden Preis“ hingewiesen. Als besonders verwerflich wertete er die Tatsache, dass die Angeklagten nach dem offensichtlichen Scheitern des „‘Blue-Pegasus-Modells‘ munter weiter gemacht haben“ und ein neues Modell installiert hätten. Er forderte eine „angemessene“ Bestrafung.