Bereits verurteilter Ex-Neo-Nazi leugnet erneut Wiederbetätigung
Zwanzig Zeugen sagen am Montag über den ganzen Tag zu den Anklagepunkten aus. Ob es zu einem Urteil kommt, ist noch unklar.
Innsbruck – Ein 24-jähriger Tiroler muss sich am Montag erneut wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor einem Geschworenengericht verantworten. Aufgrund einer banalen Sachbeschädigung und dem Bild von drei Glatzköpfen auf seinem Handy war er erneut ins Visier der Exekutive geraten. Sie wirft dem Mann vor, dass er auch nach seiner Verurteilung mehrmals „Sieg Heil“ und Ähnliches gerufen habe.
Zudem soll er ein Hakenkreuz am Boden entzündet und einschlägige Lieder weitergegeben und gesungen haben. Auch bei einer Grillfeier soll es zu weiteren Wiederbetätigungshandlungen gekommen sein.
Der Angeklagte leugnet jedoch erneute nationalsozialistische Umtriebe vehement. Nach seiner Verurteilung will der am ganzen Körper tätowierte sogar alle einschlägigen Tätowierungen entschärft haben. So trägt ein eintätowiertes Hakenkreuz nun kein Eichenlaub mehr und ein Reichsadler ist nur mehr als einfacher Adler zu erkennen.
Verteidiger Markus Abwerzger wies bei seinem Plädoyer darauf hin, dass das Wiederbetätigungsverbot auch auf die Gesinnung abziele und eine Tätowierung allein den Strafbestand zusammenhangslos nicht erfüllen könne. Die übrigen Vorwürfe stellte der Angeklagte selbst schon vor den Geschworenen in Abrede.
Zwanzig Zeugen sagen am Montag über den ganzen Tag zu den Anklagepunkten aus. Neue Beweisanträge lassen ein Urteil am heutigen Tag fraglich erscheinen. (fell, tt.com)