Kriminalität

Weitergabe von Polizeidaten an USA: Kritik von Grünen und FPÖ

Betroffene Bürger haben kaum Rechte gegenüber den US-Behörden.

Wien – Ein geplantes bilaterales Abkommen zur Weitergabe österreichischer Polizeidaten an die USA stößt bei den Grünen und derFPÖ auf Kritik. „Wir lehnen dieses Abkommen ab“, sagte der Grüne Justizsprecher Steinhauser dem „Kurier“. Er bemängelt wie FPÖ-Abgeordneter Vilimsky, dass von der Daten-Weitergabe betroffene Österreicher gegenüber den US-Behörden keinerlei Rechte auf Auskunft oder Löschung hätten.

Das laut der Zeitung „unter intensivem amerikanischem Druck“ abgeschlossene Abkommen soll noch heuer vom Parlament in Wien beschlossen werden. Es erlaube den US-Behörden Zugriff auf DNA-Datenbanken, Fingerabdruckdateien und die Identitäten von Terrorverdächtigen. Stellen die USA eine entsprechende Anfrage, prüfen die einheimischen Behörden zunächst, ob ein DNA-Profil oder Fingerabdruck in Österreich registriert sei. Gebe es einen Treffer, werden dann Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Angaben zu jetzigen und früheren Staatsangehörigkeiten sowie Ausweisnummern der betreffenden Person an die USA übermittelt.

Laut dem „Kurier“ werden in den österreichischen Fingerabdruck-Datenbanken nicht nur schwere Straftäter gespeichert, sondern auch „der kleine Deo-Dieb“. Der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck, sagte gegenüber der Zeitung, dass bei der Verwendung der Daten „das innerstaatliche Recht“ gelte. Das heißt, dass für die weitergeleiteten Daten das US-Recht zur Anwendung kommt. Das dortige Datenschutzgesetz gelte aber nur für US-Bürger, während das Auskunftsgesetz „weitreichende Ausnahmen insbesondere im Justiz- und Polizeibereich“ vorsehe, kritisiert Steinhauser. „Die Frage der Durchsetzbarkeit ist schwierig zu beantworten“, räumte Grundböck ein.

Laut dem US-Bürgerrechtsaktivisten Edward Hasbrouck haben österreichische Bürger „keinerlei Rechte“ auf Auskunft oder Löschung von Daten, die sie vor einem US-Gericht durchsetzen können. Grundböck verweist aber darauf, dass das Innenministerium „bei einer festgestellten inhaltlich unrichtigen Speicherung von österreichischen Daten“ die Löschung oder Richtigstellung in den USA verlangen kann.