Lindsay Lohan muss 30 Tage hinter Gitter
Die 25-Jährige wurde zu 300 Tagen Gefängnis verurteilt. Arbeitet sie ihre Sozialstunden bis Ende März 2012 ab, muss sie nur 30 absitzen.
Los Angeles – Die Schauspielerin erschien am Mittwoch erneut vor Richterin Stephanie Sautner, die bereits vor zwei Wochen die Bewährungsstrafe der 25-Jährigen aufgehoben hatte. Nun entschied Sautner auch offiziell, dass der Hollywood-Star seine Bewährungsauflagen verletzt hat. Zu diesen zählten unter anderem 480 Sozialstunden - 360 Stunden in einem Frauenhaus und 120 Stunden in einer Leichenhalle. Lohan war mehrmals nicht zu vereinbarten Terminen im Frauenhaus erschienen, weshalb sie dort herausgeworfen wurde.
Lohan gestand bei der Anhörung auch selbst, die Auflagen verletzt zu haben. Verurteilt wurde sie nun zu 300 Tagen Gefängnis. Sollte sie allerdings bis zum 29. März 2012 ihre Sozialstunden abgearbeitet haben, muss sie nur 30 Tage absitzen. Auch wenn sie aus der Leichenhalle geworfen wird, wird die gesamte Gefängnisstrafe fällig.
Bis zum 9. November muss sich das Starlett beim Frauengefängnis in Los Angeles melden. Am 14. Dezember muss sie erneut vor Gericht erscheinen. Bis dahin muss sie zwölf Tage ihres Sozialdienstes in der Leichenhalle hinter sich gebracht haben.
Zu der ursprünglichen Bewährungsstrafe wurde Lohan verurteilt, nachdem sie eine Halskette geklaut hatte und damit Bewährungsauflagen einer vorhergehenden Strafe wegen Alkohol- und Drogenvergehen verletzt hatte. Zusätzlich zur gemeinnützigen Arbeit wurde sie für 35 Tage unter Hausarrest gestellt. (bang)